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SchweineWohl im Fokus - Buchtenstruktur im Deckzentrum

Um Sauen im Deckzentrum ausreichend Bewegung und das Ausleben natürlicher Verhaltensweisen zu ermöglichen, gibt es seit Februar 2021 Änderungen für die Haltung von Sauen. Jeder Sau sind nach der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vom Absetzen bis zur ersten Besamung mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung zu stellen und die Tiere sind in der Gruppe zu halten. Weiterhin dürfen Sauenhalter:innen die Tiere nach einer Übergangsfrist von acht Jahren (bis zum 09.02.2029) nur noch während der Besamung, Behandlung und Rauschekontrolle kurzzeitig fixieren. Bis Februar 2024 ist den zuständigen Behörden von den Tierhalter:innen, wenn sie die Sauenhaltung fortführen möchten, ein Konzept vorzulegen, wie die Umsetzung auf dem Betrieb erfolgen soll und bis Februar 2026 muss ein entsprechender Bauantrag erfolgen. Ansonsten ist die Sauenhaltung im Februar 2029 einzustellen.

Es gibt verschiedene Varianten zur Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum. Sie können frei oder fixiert besamt werden, es können planbefestigte Böden oder Spaltenböden verwendet, eine Arena vorgeschaltet oder ein Auslauf angebracht werden. Es muss auf den Betrieben individuell entschieden werden, welche Variante zu welchem Betrieb und zu welchen Landwirt:innen passt.

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SchweineWohl im Fokus - Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum

Die Fixierung von Sauen im Deckzentrum und somit die Einzelhaltung der Tiere war nach der alten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vom Absetzen bis maximal vier Wochen nach dem Belegen erlaubt. Nach der Novellierung der TierSchNutztV im Februar 2021 müssen den Sauen - nach einer Übergangsfrist von acht Jahren - im Zeitraum zwischen dem Absetzen und der Belegung zukünftig jeweils 5 m² zur Verfügung gestellt sowie die Haltung in der Gruppe ermöglicht werden. Die Fixierung ist dabei ausschließlich zum Zweck der Rauschekontrolle, des Besamungsvorgangs oder medizinischer Behandlungen zulässig. Aufgrund des hohen Platzbedarfs im Deckzentrum werden einige Landwirt:innen vermutlich zukünftig die Haltungsdauer in diesem Haltungsabschnitt verringern. Folgend werden die Umrauscherkontrolle, Belegung von Umrauschern sowie die Trächtigkeitskontrolle zum Teil in den Wartebereich verlagert. Nahezu alle sauenhaltenden Betriebe stehen damit derzeit vor der Entscheidung, ob und wie sie ihren Deckbereich zukunftsfähig gestalten.  Die AG "Bauen: Sauen und Mast" hat Informationen zur Gruppenhaltung im Deckzentrum zusammen gestellt

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SchweineWohl im Fokus – Alternative Abferkelsysteme

Aufgrund der 7. Änderung der Tierschutz-NutztierhaItungsverordnung (TierSchNutztV), die im Feburar 2021 in Kraft getreten ist, stehen den deutschen Sauenhaltern in den nächsten Jahren erhebliche Veränderungen bevor. Eine Fixierdauer der Sauen von maximal fünf Tagen im Kastenstand im Abferkelbereich und eine Buchtenfläche von mindestens 6,5 m2 in Neubauten bzw. nach einer Übergangszeit von 15 Jahren in Bestandsbauten, bringen drastische Änderungen in der Haltung von Sauen mit sich. Der konventionelle Ferkelschutzkorb muss durch Bewegungsbuchten oder Buchten zur freien Abferkelung ersetzt werden. In der Vergangenheit wurde als Hauptargument für den Ferkelschutzkorb die Verringerung von Saugferkelverlusten angesehen. Betriebe in anderen Ländern arbeiten schon länger mit freier Abferkelung und zeigen somit, dass durch eine gute Haltungsumgebung und ruhige mütterliche Sauen die Erdrückungsverluste nicht höher sind. Daher ist die starke Bewegungsbeeinträchtigung der Sauen nicht mehr zu rechtfertigen.

Ein Leitfaden des Netzwerks Fokus Tierwohl soll vor allem Landwirten als Hilfestellung dienen, die erforderlichen Neuerungen in ihrem Betrieb praxistauglich umzusetzen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre sowie die langjährigen Erfahrungen von Praktikern fließen in diesem Leitfaden zu konkreten Handlungsempfehlungen zusammen.

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Abferkelsysteme im Fokus – Bewegungsbuchten oder freie Abferkelung?!

Das Netzwerk Fokus Tierwohl befragte Landwirte zu ihren Praxiserfahrungen mit Bewegungs- und Freilaufbuchten. In Teil 2 werden die Umfrageergebnisse zur freien Abferkelung vorgestellt.

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Abferkelsysteme im Fokus – Bewegungsbuchten oder freie Abferkelung?!

Das Netzwerk Fokus Tierwohl befragte Landwirte zu ihren Praxiserfahrungen. In Teil 1 werden die Umfrageergebnisse zu den Bewegungsbuchten vorgestellt.

Wie sieht zukünftig die Abferkelung aus? Im Zuge der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) ließen die Diskussionen um die erlaubte Fixierungsdauer der Sauen um den Geburtszeitraum herum ausreichend Spielraum für Spekulationen. Nach Inkrafttreten der 7. Verordnung zur Änderung der TierSchNutztV im Februar 2021 steht fest, dass es nur noch eine maximale Fixierungsdauer von 5 Tagen rund um die Geburt in Buchten mit einer Fläche von mindestens 6,5 m2 geben darf. Eine Möglichkeit, um diese Anforderungen zu erfüllen, sind die sogenannten Bewegungsbuchten. Sie besitzen einen Ferkelschutzkorb und bieten den Sauen Bewegungsfreiheit, wenn sie nicht fixiert sind. Dagegen wird die Sau bei der „freien Abferkelung“ weder vor oder während der Abferkelung noch in der Säugezeit in ihrer Bewegung eingeschränkt (= Freilaufbucht). Eine Möglichkeit zur kurzzeitigen Fixierung der Sau, z. B. zur Behandlung, kann jedoch auch hier vorhanden sein.

Das Tierwohl-Kompetenzzentrum Schwein des Netzwerks Fokus Tierwohl führte im Jahr 2021 eine Umfrage in Rahmen der fachlichen Arbeit der AG Saugferkelverluste durch. Ziel war es, die in den Betrieben gesammelten Praxiserfahrungen mit Bewegungsbuchten und der freien Abferkelung zu bündeln, um sie weiteren Landwirten zur Verfügung zu stellen und damit bei den kommenden Herausforderungen zu unterstützen.

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