ITW, Bundesförderprogramm und Tierschutznutztierhaltungsverordnung – die Haltungsvorgaben für Ferkelerzeuger einfach erklärt
Stand: August 2025
Die Novelle der Tierschutznutztierhaltungsverordnung im Jahr 2021 mit unterschiedlichen Umsetzungsfristen, die neuen Kriterien für die Initiative Tierwohl 2024 und das zusätzliche Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT) bringen viele neue Vorschriften und Kriterien für die Ferkelerzeugung mit. Dieser Artikel vergleicht die verschiedenen Vorgaben miteinander und bietet eine schnelle Übersicht für Ferkelerzeuger.
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat 2024 ein Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT) aufgelegt. Grundsätzlich wird bei dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung zwischen der investiven Förderung und der Förderung der laufenden Mehrkosten für Stallanlagen in der Schweinehaltung unterschieden. Es sind zwei verschiedene Förderprogramme, die auch getrennt voneinander beantragt werden müssen. Während Betriebe, die nach Kriterien eines anerkannten Bio-Verbandes zum Beispiel die Anforderungen des Förderprogrammes laufende Mehrkosten bereits erfüllen, können die meisten konventionellen diese Kriterien erst erfüllen, wenn die Stallungen zum Beispiel durch Inanspruchnahme der investiven Förderung umgebaut oder neugebaut wurden. Das Förderprogramm fördert Stallumbauten- oder Neubauten, sofern es sich um Außenklimaställe, Ställe mit Auslauf oder Freilandhaltungen handelt für alle Altersstufen in der Ferkelerzeugung, Aufzucht und Mast. Voraussetzung für die Förderung sind ist die Erfüllung sogenannter „Premiumanforderungen“ z.B. planbefestigter Liegebereich und Raufen für Raufutter.
Die Premiumanforderungen für beide Programmteile sind weitgehend deckungsgleich, bei der Förderung der laufenden Mehrkosten kommen zusätzliche Managementanforderungen dazu.
Initiative Tierwohl
Die Initiative Tierwohl ist ein Förderprogramm, Kontrollsystem und Siegelherausgeber für die Haltungsformen und besteht seit 2015 aus einem Zusammenschluss von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Ziel ist es, Tierhalter für Maßnahmen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, finanziell zu unterstützen und deren Umsetzung zu kontrollieren.
Bis 5 Tiere | 6 bis 39 Tiere | 40 oder mehr Tiere | ||
Sau | TierSchNutztV | 2,50 m² | 2,25 m² | 2,05 m² |
Sau | ITW (10% mehr Platz) | 2,75 m² | 2,48 m² | 2,26 m² |
Sau | Förderprogramm (20% mehr Platz) Außenklimareiz | 3,00 m² | 2,70 m² | 2,46 m² |
Jungsau | TierSchNutztV | 1,85 m² | 1,65 m² | 1,50 m² |
Jungsau | ITW (10% mehr Platz) | 2,04 m² | 1,82 m² | 1,65 m² |
Jungsau | Förderprogramm (20% mehr Platz) Außenklimareiz | 2,22 m² | 1,98 m² | 1,80 m² |
Eber | TierschutzNutztV | 6,00 m² | ||
Eber | ITW (10% mehr Platz) | 6,60 m² | ||
Eber | Förderprogramm (20% mehr Platz, Außenklimareiz) | 7,20 m² |
Abferkelbuchten
In der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) werden seit dem Inkrafttreten 2021 Bewegungsbuchten ("Abferkelbuchten, in der sich Sau und Jungsau bei Einzelhaltung frei bewegen können") im Abferkelstall gefordert. Für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften gibt es jedoch Übergangsfristen, die Abferkelbuchten müssen bis spätestens zum 09.02.2036 umgebaut sein. Bis zum 2033 müssen die Tierhalter ein Umbaukonzept vorlegen und einen Bauantrag stellen. Diese Übergangsfristen gelten nur für Ställe, die vor dem Jahr 2021 genehmigt oder in Betrieb genommen worden sind.
Sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die Vorschriften des Förderprogramms BUT fordern das Halten der abferkelnden Sauen in Bewegungsbuchten von mindestens 6,5 m². Eine Fixierung ist längstens fünf Tage um die Geburt herum erlaubt. Die Vorgaben der Initiative Tierwohl beschränken sich auf die gesetzlichen Vorschriften.
TierSchNutztV | ITW | Förderprogramm Umbau der Tierhaltung | |
Platzbedarf | 6,50 m² | 6,50 m² | 6,50 m²; Bei freier Abferkelung mind. 7,50 m² freie Bewegungsfläche für die Sau |
Tränke | Tränken für Sau und Ferkel ab dem 1. Lebenstag | Saufen aus offener Fläche mittels Becken- oder Schalentränke | |
Nestbaumaterial | Ausreichend Stroh oder anderes Nestbaumaterial 1 Woche vor dem Abferkeltermin | Ausreichend Stroh oder anderes Nestbaumaterial 1 Woche vor dem Abferkeltermin | Ausreichend Stroh oder anderes Nestbaumaterial 1 Woche vor dem Abferkeltermin |
Ferkelnest |
Platzanforderung nach folgender Formel:
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Platzanforderung nach folgender Formel:
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Platzanforderung nach folgender Formel:
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Liegebereich Sau |
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Deckzentrum und Wartestall
Im Deckzentrum stehen bereits im Jahr 2029 große Veränderungen an. Sauen dürfen nicht mehr in Einzelhaltung gehalten werden, sondern abgesetzte Sauen müssen in Gruppenhaltung mit einem Platzangebot von 5m² je Sau aufgestallt werden. Das Deckzentrum soll den Sauen eine ausreichende Bewegungsfreiheit in der Gruppenhaltung kombiniert mit Rückzugsmöglichkeiten bieten. Fress-Liege-Buchten allein erfüllen diese Anforderung nicht. Für die Rauschekontrolle und die Besamung ist eine kurzzeitige Fixierung möglich.
Für Ställe, die vor dem Jahr 2021 genehmigt oder in Betrieb genommen worden sind gelten für den Umbau des Deckzentrums folgende Fristen: Bis zum 09.02.2024 musste bereits ein Umbaukonzept vorgelegt sein, bis zum 09.02.2026 muss bei der zuständigen Behörde ein Bauantrag gestellt werden. Spätestens zum 09.02.2029 muss das Deckzentrum endgültig umgebaut sein.
TierSchNutztV (Ausnahme: Betriebe mit weniger als 10 Sauen) | ITW | Förderprogramm Umbau der Tierhaltung | |
Platzbedarf im Deckzentrum (Zeitraum ab dem Absetzen bis zur Besamung) |
| Wie TierSchNutztV | Wie TierSchNutztV |
Außenklimareiz | Außenklimareiz | ||
Fressliegebuchten |
Gangbreite hinter den Buchten:
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Gangbreite hinter den Fress-Liege-Buchten:
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Liegebereich |
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Tränken |
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Management
Bei den Managementmaßnahmen gibt es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Förderprogrammen und Zertifizierungen. Die Tierschutznutztierhaltungs-VO fordert einen Zugang zu gesundheitlich, unbedenklichen, faserreichen und organischen Beschäftigungsmaterial. ITW und das BUT fordern darüber hinaus noch zusätzliches Beschäftigungsmaterial.
Der Betriebsleiter soll sein Wissen über die Schweinehaltung jährlich durch eine Fortbildung erweitern. Dazu kann unter anderem auch eine Veranstaltung des Netzwerk Fokus Tierwohl genutzt werden.
Zum Veranstaltungskalender des Netzwerks Fokus Tierwohl
Die Tiergesundheit im Bestand muss regelmäßig dokumentiert und ausgewertet werden. Das kann z.B. durch die Teilnahme am QS-Prüfsystem gewährleistet werden.
Informationen zum QS-Prüfsystem
Eine Besonderheit des Förderprogramms Umbau Tierhaltung ist der Kupierverzicht, das heißt, dass mindestens 70% der Schweine bei der Schlachtung einen intakten, unkupierten Langschwanz aufweisen müssen.
TierSchNutztV (Ausnahme: Betriebe mit weniger als 10 Sauen) | ITW | Förderprogramm Umbau der Tierhaltung | |
Raufutter/ Beschäftigungsmaterial |
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Tageslicht |
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Fortbildung |
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Bestandsbetreuung & Dokumentation |
| Basiskriterien:
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Langschwanz | TierSchG: Das Kupieren der Schwänze ist grundsätzlich verboten, wenn der Eingriff im Einzelfall für den Schutz des Tieres oder anderer Tiere unerlässlich ist, gibt es Ausnahmen ⇒ Aktionsplan Kupierverzicht |
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Behandlung |
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Kastration |
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Mitgliedschaft |
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Fazit
Die Vorgaben für die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung und die Vorgaben für die Initiative Tierwohl decken sich weitgehend. Die ITW fordert zusätzlich ein höheres Platzangebot bei der Wartesauenhaltung, Beschäftigungsmaterial und Managementmaßnahmen wie Lüftungs- und Tränkewassercheck und regelmäßige Fortbildungen. Um an dem Förderprogramm Umbau der Tierhaltung teilnehmen zu können, ist ein größerer Aufwand im Stallbau und Management erforderlich.
Falls Sie sich für einen Stallumbau oder Neubau entscheiden, ist es immer hilfreich, einen Berater hinzuzuziehen, um finanzielle und bauliche Möglichkeiten auszuloten.