Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Die tägliche Dokumentation

Ein wichtiger Bestandteil der regelmäßigen Tier- und Bestandskontrolle ist die tägliche Dokumentation. Die Dokumentation und deren Bewertung erleichtert das frühzeitige Erkennen von Ereignissen wie Infektionserkrankungen, einer Veränderung der Fußballengesundheit oder das Auftreten von Beschädigungspicken.

Auf der Stallkarte sollten u. a. die folgenden Punkte vermerkt werden: 

  • Tierverluste: Hier gilt es nicht nur die Anzahl der verendeten oder gemerzten Tiere festzuhalten, sondern auch den Grund für den Tod des Tieres (z. B. angepickt, moribund, beinschwach, Kümmerer). 

  • Futter- und Wasserverbrauch: Auch der Futter- und Wasserverbrauch sollte täglich dokumentiert und bewertet werden. Es empfiehlt sich, den Erwartungskorridor in ausgedruckter und laminierter Form direkt neben der Stallkarte zu platzieren. So kann durch einen kurzen Blick auf die Karte geprüft werden, ob der eigene Futter- und Wasserverbrauch den Zielwerten entspricht.

  • Tiergewichte: Vergleichbar zum Futter- und Wasserverbrauch sind auch die Tiergewichte, die idealerweise mittels Tierwaage im Stall automatisch erfasst werden, täglich zu dokumentieren. Weichen die Gewichte vom Erwartungskorridor ab, sollte direkt nach möglichen Ursachen geschaut werden. 

  • Uniformität: Die Uniformität wird berechnet, um ein potenzielles Auseinanderwachsen der Herde zu erfassen. Aus Tierschutzsicht ist dies hinsichtlich der Höheneinstellung der Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen besonders wichtig. Die zu spezifischen Zeitpunkten (Bonitierungen, Futterwechsel usw.) berechnete Uniformität kann außerdem zum innerbetrieblichen Vergleich über mehrere Durchgänge herangezogen werden. Unzureichende Uniformität / Gewichtsentwicklung kann beispielsweise Hinweise auf eine eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Fehler in der Fütterung oder ein (unterschwelliges) Krankheitsgeschehen geben. 

  • Der Einsatz jeglicher Ergänzungsfuttermittel (u. a. Futter- und Wasserzusätze wie z. B. Vitamine) ist festzuhalten und zu bewerten. Kommt es bei zukünftigen Durchgängen zu Problemen, kann hierdurch schnell nachvollzogen werden, welche Maßnahmen in vergangenen Durchgängen ergriffen wurden und ob diese zum Erfolg führten. 

  • Behandlungen sowie die Durchführung von Impfungen sind festzuhalten. Tier-Homöopathika die als solche gekennzeichnet sind, dürfen, wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind, auch ohne Einbeziehung des Tierarztes / der Tierärztin verabreicht werden. Die Anwendung muss entsprechend der Packungsbeilage erfolgen (§ 50 Abs. 4 TAMG). Bei lebensmittelliefernden Tieren muss die Vergabe entsprechend der Gabe allopathischer Heilmittel vermerkt werden. Sollen humanmedizinische Homöopathika verwendet werden ist zu beachten, dass diese bei Tieren nur angewendet werden dürfen, wenn sie vom behandelnden Tierarzt / der behandelnden Tierärztin für einen bestimmten Behandlungsfall verschrieben wurden. Die Anwendung muss dann entsprechend der schriftlichen/elektronischen tierärztlichen Behandlungsanweisung erfolgen. Selbstständig dürfen keine Humanarzneimittel, auch keine freiverkäuflichen, verabreicht werden (§ 50 Abs. 2 TAMG)18. 

  • Sonstiges: Einsatz von weiterem Beschäftigungsmaterial = sogenannter „Notfallkoffer“

Auch unter optimierten Haltungsbedingungen und permanentem Einsatz von Beschäftigungsmaterial und dem Angebot von Strukturelementen kann auffälliges Pickgeschehen in Putenherden beispielsweise in Verbindung mit Wetterumschwüngen, Hitzeperioden oder Sturm auftreten. Es wird daher empfohlen, einen „Notfallkoffer“ mit zusätzlichem Beschäftigungsmaterial vorzuhalten, welches in kritischen Zeiten stundenweise zusätzlich zur Verfügung steht, um die Beschäftigung zu erhöhen16,17

Digitale Stallkarten stehen bereits von verschiedenen Anbietern im Internet zu Verfügung.