Licht
Der Sehsinn und die Wahrnehmung von Licht unterscheiden sich zwischen Menschen und Puten zum Teil erheblich. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Farbwahrnehmung der Vögel zusätzlich zum roten, grünen und blauen Wellenlängenbereich auch den UV-A Bereich einschließt.
Exkurs: Hierfür sind die s.g. Zapfen in der Netzhaut des Auges verantwortlich, der Vogel verfügt dabei, im Vergleich zum Menschen, zusätzlich über einen UV-Zapfen. Sind alle vier Zapfen angeregt (rot, grün, blau, UV) nimmt die Pute „weißes Licht“ wahr, fehlt eine Farbe im Lichtspektrum, kann es folglich zum sogenannten Falschfarbensehen kommen. Im Gegensatz zum Sonnen- bzw. natürlichen Licht beinhalten die meisten Kunstlichtquellen keinen UV-Anteil, sodass für Geflügel natürlicherweise eine Farbe im Sehspektrum fehlt. Wird aufgrund des Haltungssystems natürliches Licht und Kunstlicht gemischt bzw. die Pute mit beiden Lichtquellen im Haltungssystem konfrontiert (Louisianaställe, Außenklimabereich), kann es zu Irritationen kommen, da sich bspw. Gegenstände und Artgenossen dem Vogel anders präsentieren, je nach Lichtquelle und angebotenem Spektrum.
Das Licht spielt nicht nur im Hinblick auf das Sehen für die Tiere eine Rolle, sondern hat auch Einfluss auf deren Physiologie und Verhalten. Von Bedeutung sind u. a. die folgenden Faktoren5:
Farbe; die Zusammensetzung des Lichts nach Wellenlänge, auch als Spektrum bezeichnet
Helligkeit; die Lichtintensität, mit welcher der Stall beleuchtet wird (Beleuchtungsstärke)
Flackern; die Frequenz des Lichts, angegeben in Schwingungen pro Sekunde
Lichtprogramm; der Tag / Nacht Rhythmus, d.h. Hell- und Dunkelphasen
Farbspektrum zwischen Aufzucht (Prägung) und Mast sollte bekannt, bzw. aufeinander abgestimmt sein
Das Farbspektrum sollte bei künstlicher Beleuchtung weitestgehend dem Tageslicht entsprechen (Vollspektrum bedeutet immer mit UV-Anteil)
Mind. 20 Lux auf Tieraugenhöhe gemessen in der Hellphase, in der Dunkelphase max. 0,5 Lux
Flackerfrei gemäß dem Merkblatt „Anforderungen an Kunstlicht in Geflügel haltenden Betrieben“. Die Flimmerfrequenz sollte über 160 Hz liegen, wenn künstliches Licht in der Geflügelhaltung eingesetzt wird6
- Natürlicher Tag-Nacht-Rhythmus, Dämmerungsphasen empfohlen3 bzw. je nach Vermarktungsbündnis verpflichtend
Abweichender Zustand
Flackerndes Licht
Flackerndes Licht kann für die Pute ein Stressfaktor sein, der das Risiko für das Auftreten von Feder- und Beschädigungspicken erhöht. Leuchten mit Flimmerfrequenzen von 160 Hz, oder höher, sind für die Beleuchtung von Putenmastställen geeignet, soweit sie ein an die Wahrnehmung der Puten angepasstes Lichtspektrum emittieren.
Abweichender Zustand
Sonnenflecken / Lichtspots
Sonnenflecken können z. B. durch Löcher in der Stallabdichtung, schlecht schließende Jalousien, oder Lichtöffnungen nach draußen entstehen.
Da Puten sehr neugierige Tier sind, können:
Sonnenflecken die Tiere zum Federpicken animieren
die Tiere durch Haufenbildung Quetschungen, Hautschäden, bis hin zu Erstickung erleiden
Maßnahmen
Auf korrekte Abdichtung des Stalls achten und Ursachen für mögliche Sonnenflecken / Lichtspots identifizieren und entfernen / überdecken
Besonders im Bereich der Beleuchtung wird aktuell viel Forschung betrieben, sodass über die nächsten Monate und Jahre neue Konzepte und Ansätze zu erwarten sind. So soll auffälliges Pickgeschehen vermieden werden und den Tieren durch bspw. verschiedene Helligkeitsbereiche im Stall Aktivitäts- und Ruhezonen angeboten werden.