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Zwischenauswertungen: Auswertungen nach Einstallung in die Mast und nach Futterwechseln

Neben dem hier beschriebenen Vorgehen zur Erfassung, Dokumentation und Bewertung von Indikatoren in Verbindung mit der täglichen Tierkontrolle, sowie der Einstallung und den Futterwechseln, kann die Indikatorerhebung noch ausgeweitet werden. Wöchentlich, aber mindestens nach jedem Futterwechsel sollte dokumentiert und bewertet werden, wie viel Futter pro Tier in der jeweiligen Phase verbraucht wurde. Um den Zeitpunkt des Futterwechsels sollte die Gewichtsentwicklung einiger Tiere geprüft werden. Falls keine Tierwaage im Stall installiert ist, sollte je Stall eine Anzahl von 20 Tieren manuell einzeln gewogen werden. 

Sind die Tiere zu leicht, sollten mögliche z. T. wenig beeinflussbare Ursachen wie z. B. Erkrankungen, Witterung, Futterzusammensetzung und -qualität überprüft und bewertet werden. 

Weitere Erhebungen und Auswertungen tragen dazu bei, ein differenziertes Bild von der Entwicklung der Tiere zu erhalten. Für eine aussagekräftige Abbildung des Tierwohl-Niveaus im Betrieb, die das Erkennen von Veränderungen und der Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen im Durchgang einschließt, bedarf es, neben der Auswahl relevanter, tierbezogener Indikatoren, eine aussagekräftigen Tierzahl. Auch das Vorhandensein von Grenz- oder Schwellenwerten, anhand derer möglichst frühzeitig erkannt werden kann, ob ein Problem vorliegt, ist bedeutend. Ein ausführlicher Leitfaden zur Erhebung von Tierschutzindikatoren9 sowie ein Leitfaden zur Einordnung der Ergebnisse10 wurde seitens des KTBL erarbeitet. 

Weitere Informationen

Die Dokumentation und Bewertung ermöglicht einen Vergleich mit vergangenen Durchgängen und gibt einen Überblick über saisonale Effekte. Kritische Zeitfenster lassen sich somit identifizieren und mögliche tierwohlrelevante Probleme, die auf lange Sicht auch finanzielle Auswirkungen haben können, vermeiden.
 

Verhalten im Fall eines Blackouts

Unabhängig von den Maßnahmen auf Einzeltier- und Herdenebene zur Erkennung, Vermeidung und Behebung von Problemen, ist jeder Betrieb auch im Fall eines Stromausfalls verpflichtet die Versorgung der Tiere sicherzustellen12