Stallreinigung und -desinfektion in der Geflügelhaltung: Bewusst handeln für Umwelt, Tier und Mensch
Stand: April 2026
- Dr. Gürbüz Daş, Leibniz-Institut für Nutztierbiologie (FBN)
- Dr. Frauke Deerberg, Universität Kassel
- Dr. Julia Gickel, Tierärztliche Hochschule Hannover / WING
- Prof. Dr. Pia Münster, Hochschule Osnabrück
- Dr. Jochen Schulz, Tierärztliche Hochschule Hannover
- Prof. Dr. Christian Visscher, Hochschule Hannover / WING
- Hannah Kanwischer, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Constanze Lüntzel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Die Reinigung und Desinfektion von Geflügelställen ist, neben weiteren Vorkehrungen auch im Außenbereich des Stalls die im Weiteren erläutert werden, essenziell für die Erhaltung der Tiergesundheit, die sichere Produktion von Lebensmitteln, sowie gute Leistungen der Tiere. Durch Vorgaben der EU (EU-Verordnung 2016/429 Animal Health Law (AHL)19) und der deutschen Gesetzeslage (§3 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG)14) hat der Tierhalter/die Tierhalterin dafür Sorge zu tragen, dass keine Tierseuchen in den, und aus dem Bestand getragen werden. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Reinigung und Desinfektion gilt jedoch nicht nur im Seuchenfall, sondern auch in der routinemäßigen Reinhaltung der Stallanlagen vor und nach den Durchgängen (EU-Richtlinie 2007/43/EC (Anhang 1, Abs. 10)13, TierSchNutztV20). Er/Sie reduziert somit nicht nur das Risiko für Krankheiten und Tierseuchen wie der Aviären Influenza8,9, sondern auch für lebensmittelsicherheitsrelevante Erreger wie Salmonellen und Campylobacter. Ein effektives Hygienekonzept reduziert den Keimdruck, vermindert die Zahl der kranken Tiere und Tierverluste und reduziert als Konsequenz auch die finanziellen Ausfälle3.
Mit der Erstellung eines Biosicherheitskonzepts tragen Landwirtinnen und Landwirte aktiv zu den Zielen der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen28 bei. Ein entsprechendes Konzept, wie das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept Geflügel“31, kann dazu beitragen Krankheitsausbrüche präventiv zu verhindern und die Verwendung von Antibiotika zu reduzieren. Mit der Produktion sicherer, ausreichender und nährstoffreicher Nahrungsmittel wird Hunger vermieden (SDG 2.1 – kein Hunger). Weiter kann die Reduktion des Antibiotikaverbrauchs in der Tierhaltung dazu beitragen, dass sich Resistenzen weniger verbreiten und zur Verfügung stehenden Wirkstoffe bei Mensch und Tier noch erfolgreich eingesetzt werden können (Teil des SDG 3.8 – Gesundheit und Wohlergehen)10.
Der Einsatz der verwendeten chemischen Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die für eine sichere und hygienische Produktion von tierischen Nahrungsmitteln nötig sind, kann ökologische Auswirkungen haben, die durch einen fachgerechten und verantwortungsbewussten Einsatz reduziert werden können. Eine wohlüberlegte, betriebsangepasste Reinigung und Desinfektion unterstützt so nicht nur die globalen Nachhaltigkeitsziele, sondern schützt auch zusätzlich den Menschen durch die Gewährleistung des Arbeitsschutzes.
Der folgende Artikel soll einen kurzen Überblick über mögliche Umweltauswirkungen, den korrekten Ablauf einer Reinigung/Desinfektion für eine bestmögliche Tiergesundheit, sowie zu beachtende Schritte zur Arbeitssicherheit geben.
Einfluss von Bioziden auf die Umwelt
Eine betriebsangepasste Reinigung und Desinfektion trägt zur Erhaltung der Tiergesundheit während des Durchgangs bei, sodass kranke Tiere und Tierverluste möglichst vermieden werden. Die Erhaltung von gesunden und stabilen Tieren ist dabei nicht nur aus Gründen des Tierschutzes24, sondern auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen unbedingt anzustreben.
In Tierhaltungen eingesetzte Wirkstoffe wie Aldehyde (z.B. Glutaraldehyde, Formaldehyd), quartäre Ammoniumverbindungen, organische Säuren, Peressigsäure und Ketone sind Biozide, die dazu verwendet werden, unerwünschte Mikroorganismen zu bekämpfen. Sie wirken effektiv gegen Krankheitserreger können aber über Spülwasser, Gülle, Festmist, und Aerosole in die Umwelt gelangen und dort Nichtzielorganismen schädigen1, weshalb sie oftmals der europäischen Biozid-Verordnung11,12 unterliegen. Besonders die Verwendung von Formaldehyd, das für die Desinfektion im Veterinärbereich nur bei entsprechender Sachkunde und nach Genehmigung ausgebracht werden darf, ist aus Arbeits- und Umweltschutzgründen kritisch zu betrachten.
Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA)1 zeigt, dass unnötige Umwelteinträge durch fehlerhafte Anwendung entstehen können – etwa durch falsche Dosierung, das falsche Mittel, sowie Anwendungs- oder Temperaturfehler beim Einsatz. Die Integration der verwendeten Stoffe in ein ganzheitliches Hygienemanagement, um überflüssige Verwendung zu reduzieren, ist daher entscheidend1,6.
Um die Verschwendung der zu verwendenden Mittel möglichst gering zu halten und den Arbeitsschutz zu gewährleisten, ist es nötig zunächst die Haltbarkeit der Mittel zu beachten, da diese bei zu langer Lagerzeit ihre Wirkung verlieren können1. Zur Vermeidung von Verpackungsmüll, bieten sich Großgebinde, Konzentrate und Nachfüllsysteme an. Bei einer Bevorratung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Mittel vollständig innerhalb des Haltbarkeitszeitraums aufgebraucht werden. Bei unsachgemäßer Entsorgung von abgelaufenen Mitteln und leeren Gebinden, kann Mikroplastik in Böden und Gewässer gelangen. Leere, und Gebinde mit Restinhalt werden über die örtlichen Wertstoffannahmestellen dem Recycling-Kreislauf zugeführt. In der Europäischen Union wird die Abfalldeklaration über das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) geregelt. In Deutschland finden sich die entsprechenden Vorgaben in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV25). Alle Abfallarten, die im EAV als gefährlich eingestuft sind, sind mit einem Stern (*) hinter der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet. Entsprechende Hinweise zur Entsorgung finden sich auch auf dem Reinigungs-/Desinfektionsmittelbehältnis (vgl. Abb. 2). In den Bundesländern, in denen eine sogenannte „Andienungs- und Überlassungspflicht“ für gefährliche Abfälle (nach Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG26)) besteht, muss der Abfall erzeugende Betrieb seine Behörde über Art, Menge und Zusammensetzung des Abfalls und über die vorgesehene Entsorgungsanlage informieren. Diese weist den Abfall dann einer geeigneten Anlage zu27. Grundsätzlich sollten nur Mittel mit einer aktuellen BAuA-Registrierungsnummer (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)18 eingesetzt werden, um sich rechtlich und wirtschaftlich abzusichern. Bei Unklarheiten zur Entsorgung empfiehlt es sich bei der zuständigen Abfallbehörde nachzufragen.
Zugelassene Mittel mit Empfehlungen für die jeweilige Anwendung, auch für die ökologische Tierhaltung, sind auf der Seite der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)7 gelistet.
Exkurs: Vermeidung von Umwelteinträgen
- Spül- und Abwasser aus dem Stall sollte nicht nach außen gelangen
- Sollte Spül- und Abwasser dennoch nach außen treten, oder bei Reinigungen im Außenbereich, sollte eine Pufferzone um die zu reinigenden Gebäude eingerichtet werden: die eingefasste und versiegelte Fläche sollte groß genug gewählt werden, sodass kein Reinigungs- und Spülwasserwasser in die Umwelt gelangen kann. Zusätzlich empfiehlt es sich den Ablaufwinkel der befestigten Platte zu prüfen und sicherzustellen, dass entsprechende Abläufe für das Abwasser vorhanden sind
- Werden Utensilien für die Desinfektion verwendet und im Nachgang abgespült, sollte darauf geachtet werden, dass das Spülwasser aufgefangen wird und nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangt. Das Abwasser (Schmutzwasser, Reinigungs- und Desinfektionsmittellösungen) ist kontrolliert über Bodenabläufe etc. soweit zulässig in Jauchegruben oder die Kanalisation abzuleiten. Werden Mittel eingesetzt, die nicht über die Abwässer in die Umwelt gelangen dürfen, muss das Abwasser separat aufgefangen und sachgerecht entsorgt werden. Entsprechende regionale Besonderheiten sind in den jeweils gültigen Anhängen der Abwasserverordnung bzw. der kommunalen Abwassersatzungen zu finden
- Nicht verwendete Reste von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sind nach den Angaben im Sicherheitsdatenblatt zu entsorgen und dürfen nicht einfach über den Abfluss und die Kanalisation entsorgt werden23
- In der Mobilstallhaltung sollte darauf geachtet werden die Ställe nur auf befestigtem Untergrund mit Auffangmöglichkeiten zu reinigen, um zu verhindern, dass Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel in die Umwelt eingetragen werden. Auch hier muss das Abwasser entsprechend entsorgt werden
- Anwendungs- und Lagerungshinweise der Hersteller müssen beachtet werden
- Auf die korrekte Lagerung/Entsorgung von behandeltem Mist im Seuchenfall14,19 ist zu achten
Ganzheitliches Hygienemanagement
Eine effektive Stallhygiene beruht nicht allein auf den zweckmäßig verwendeten Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln, sondern auf einem systematischen Gesamtkonzept. Zunächst ist eine sorgfältige Planung der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen notwendig. Diese muss auf Stallumfeld, -größe und -system, die Tierart, sowie die Nutzungsfrequenz und (sofern bekannt) das Erregervorkommen und dessen Widerstandsfähigkeit abgestimmt werden. Das DLG-Merkblatt 36417beinhaltet eine Liste mit kritischen Kontrollpunkten, auf die bei der Reinigung und Desinfektion besonders geachtet werden sollte.
Die nach System und Tierart empfohlenen Leerstandszeiten sollten beachtet werden. In der Leerstandzeit zwischen zwei Durchgängen sollte grundsätzlich ausreichend Zeit für eine wirkungsvolle (z. B. Einwirkzeiten) und ordnungsgemäße (z. B. Abtrocknung) Reinigung und Desinfektion eingeplant werden. Gegebenenfalls ist auch Zeit für eventuelle Reparaturmaßnahmen einzuplanen.
Ablauf der Reinigung und Desinfektion
- Vor Beginn der Nassreinigung sollte eine gründliche mechanische Vorreinigung durchgeführt werden, bei der grobe Verschmutzungen trocken entfernt werden. Das spart Wasserressourcen und Reinigungsmittel und beugt Anwendungsfehlern (siehe Exkurs Anwendungsfehler) bei der späteren Desinfektion vor.
- Anschließend sollten die Flächen mit warmem Wasser eingeweicht werden. Je nach Grad der Verschmutzung können auch Reinigungsmittel (Tenside) zugesetzt werden, um größere Verschmutzungen anschließend leichter zu entfernen17.
- Wenn für die anschließende Nassreinigung Reinigungsmittel zugesetzt werden, sollten möglichst biologisch abbaubare Produkte eingesetzt werden. Die entsprechenden Anwendungsempfehlungen für die Reinigungsmittel sind der Produktverpackung und/oder den Anwendungsempfehlungen des Herstellers zu entnehmen (vgl. Abb. 2).
- Die Spülung erfolgt von oben nach unten und von hinten zum Eingang. Tränken von unten ggf. noch von Spritzwasser befreien und Näpfe entleeren, um Rückverschmutzungen zu vermeiden. Dabei sind die im Exkurs zur Vermeidung von Umwelteinträgen aufgeführten Punkte zu beachten.
- Vor dem nächsten Schritt erfolgt die Trocknung der gereinigten Flächen, um eine erfolgreiche Desinfektion zu ermöglichen. Hier kann auch die Lüftung zur Unterstützung der Abtrocknung eingeschaltet werden. Im Anschluss kann zuvor abgebaute, bewegliche Stalleinrichtung, nach entsprechender Reinigung, wieder montiert werden und die Funktionsweise geprüft werden. Sollten Reparaturen nötig sein, können diese durchgeführt werden.
- Je nach verwendetem Mittel und Ziel der Desinfektion, kann sich die Dosierung unterscheiden. Bei bekannten Krankheitserregern sollte die Wahl des Desinfektionsmittels bei Bedarf angepasst werden. Die korrekte Dosierung kann der DVG-Desinfektionsmittelliste7, Spalte „Gebrauchskonzentration in Volumen-Prozent (V-%) bzw. g/100ml“ entnommen werden. Für die Berechnung und eine wirksame Desinfektion sollten 0,4 l Gebrauchslösung pro m2 Oberfläche vorausgesetzt werden. Die Bodenstallfläche (in m2) kann als Grundwert genommen und mit einem Faktor (z. B. 2,5) multipliziert werden, um Wände, Einrichtung und einen Sicherheitsfaktor mit einzuberechnen15. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, sind unbedingt die herstellerspezifischen Angaben, z. B. Atemschutzmaske, zu beachten.
Das Desinfektionsmittel sollte nach der Einwirkzeit nach Herstellerangaben (vgl. Abb. 2) und vor Betreten des Stalls komplett abgetrocknet sein (am besten über 24h). Eventuell müssen hierfür Heizung und/oder Lüftung eingeschaltet werden, um Schleimhautreizungen beim Betreten des Stalles zu vermeiden (siehe Exkurs Arbeitssicherheit). Darüber hinaus sollten sämtliche Reinigungsschritte dokumentiert und durch interne wie externe Audits kontrolliert werden, wie es durch einige Qualitätssicherungssysteme (z. B. QS29, IKB30) bereits erfolgt16. Tupfer- oder Abklatschproben ermöglichen eine gezielte Erfolgskontrolle und helfen, den Einsatz der verwendeten Mittel zu optimieren1,15. Bevor erneut Tiere eingestallt werden, sollten unbedingt die Tränke- und Futtereinrichtungen auf Rückstände der Reinigungs- und Desinfektionsmittel kontrolliert werden, um so eine Aufnahme zu verhindern.
Ein Sonderfall unter den Desinfektionsmitteln stellt Formaldehyd dar. Eine Verwendung ist nicht üblich und an strenge Genehmigungen geknüpft. In einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA)1 wurde Formaldehyd in erhöhter Konzentration im Boden nachgewiesen, dass aus dem Mist eines behandelten Stalls stammte. In diesem war vor einiger Zeit aufgrund eines Seuchenfalls Formaldehyd verwendet worden. Nach der Ausbringung des Mistes kam es nicht, wie zu erwarten zu einem Abbau des Formaldehyds unter Einfluss von Sonnenlicht und Bodenbakterien, sondern zu dessen Anreicherung im Boden. In einem solchen Fall sollte der Mist dementsprechend gesondert entsorgt und nicht in die Umwelt ausgebracht werden. Grundsätzlich sind, bei der Verwendung aller Desinfektionsmittel, die im Exkurs zur Vermeidung von Umwelteinträgen und Anwendungsfehler aufgeführten Punkte zu beachten.
Exkurs: Anwendungsfehler
Die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln kann durch folgende, vermeidbare, Anwendungsfehler vermindert werden:
Eiweißfehler
- Vorhandensein von Fetten und Proteinen auf der zu reinigenden Fläche durch unzureichende mechanische Vorreinigung. Eventuell ist die Anwendung eines Fettlösers nötig
Seifenfehler
- Verwendung von nicht aufeinander abgestimmten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, oder Fehler durch Rückstände von anderen Reinigungsmitteln
Temperatur-/Kältefehler
- Anwendung oder Lagerung bei falscher Temperatur, oft in den Wintermonaten in kalten Stallgebäuden oder bei der Lagerung/Verladung. Besonders bei aldehyd- und säurehaltigen Reinigungsmitteln, die ihre volle Wirksamkeit dann nicht entfalten können
In der ökologischen Tierhaltung sind viele chemische Mittel nicht zugelassen. Biologische Reinigungsmittel müssen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Die FiBL-Betriebsmittelliste2 führt u. a. auch Reinigungs- und Desinfektionsmittel auf, die vom FiBL auf Verwendbarkeit in der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland geprüft wurden.
Im Rahmen eines erweiterten Hygienemanagements sollten auch während des Durchgangs weitere Maßnahmen für die Erhaltung der Tiergesundheit ergriffen werden. Dazu gehören sowohl die interne Biosicherheit (z. B. angemessene Personalhygiene, Einstreumanagement, etc.), sowie die externe Biosicherheit (z. B. eine effektive Schadnagerbekämpfung, angepasste Wahl der Fahrtwege, um Einträge oder die Verschleppung von Krankheitserregern durch Fahrzeuge zu vermeiden, etc.)
Zusätzlich können während des Durchgangs auch andere Maßnahmen getroffen werden, wie z. B. die Zugabe probiotischer Produkte4 zur Förderung der Darmgesundheit21,22, um so die allgemeine Krankheitsanfälligkeit und damit den Medikamenteneinsatz zu verringern.
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Hygienekonzepts ist die regelmäßige Schulung des Personals5 durch Fortbildungen der Landwirtschaftskammern und Landesanstalten, oder privaten Unternehmen. Unterweisungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen, Dosierung, Einwirkzeiten und Umweltschutz gewährleisten eine fachgerechte Anwendung und verhindern Fehler.
Exkurs: Arbeitssicherheit
- Herstellerspezifische Angaben der Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Anwendung und Lagerung beachten
- Desinfektionsmittel vor Betreten des Stalls komplett abtrocknen lassen (am besten über 24h). Eventuell müssen hierfür Heizung und/oder Lüftung eingeschaltet werden, um Schleimhautreizungen zu vermeiden
Fazit
Umweltgerechter Einsatz von Bioziden
- Durch den verantwortungsbewussten Einsatz von offiziell zugelassenen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, die Beachtung der Haltbarkeit, die korrekte Anwendung und Entsorgung, sowie die möglichst vollständige Vermeidung von Verpackungsmüll und die Reduzierung von Spül- und Abwassereinträgen in die Natur können Umwelt und Ressourcen nachhaltig geschützt werden
- Die Verwendung biologisch abbaubarer Produkte und abgestimmter Mittel reduziert unnötige Umweltbelastungen. Zugelassene biologische Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind in der Betriebsmittelliste des FiBL2 und auf der Internetseite der DVG7 aufgelistet
Stall- und Betriebshygiene
- Stallhygiene ist ein ganzheitliches Konzept und die Reinigung und Desinfektion ist ein wichtiger Bestandteil. Die mechanische Vorreinigung, Einweichzeit, Nassreinigung, Spülung, Trocknung und korrekte Desinfektion senken den Keimdruck und können dazu beitragen den Antibiotikaverbrauch durch die Verhinderung von Krankheitsverschleppung zu reduzieren.
- Ergänzende Maßnahmen wie ausreichende, bzw. verlängerte Leerstandzeiten, Bestandsabschirmung, Schadnagerbekämpfung, Einstreumanagement und probiotische Produkte können die Tiergesundheit stärken und dazu beitragen Leistungseinbußen zu vermindern
Arbeitsschutz
- Kontrolle und Schulung der Mitarbeitenden durch regelmäßige Unterweisungen zu Dosierung, Einwirkzeiten und Schutzmaßnahmen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln verhindern Fehler und gesundheitliche Risiken und gewährleisten einen hohen Arbeitsschutz
- Zur Vermeidung von Schleimhautreizungen und Gesundheitsrisiken, sollte Schutzkleidung und Atemschutz getragen werden und das Desinfektionsmittel vor Betreten des Stalls vollständig abgetrocknet sein (möglichst 24 h)
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