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Biosicherheit im rinderhaltenden Betrieb – Schutz für Mensch, Tier und Betrieb

Stand: Oktober 2026

  • Dr. Rebecca Simon, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
  • Saskia Markmann, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
  • Leonie Schnecker, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

Tierhaltende sind verantwortlich für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere, eine gute Tierhaltungspraxis, die Minimierung des Risikos einer Seuchenausbreitung sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren und die jeweils zugehörige Dokumentation (Biosicherheitsmanagementplan) (vgl. AHL). Akutes Seuchengeschehen, wie die Ausbrüche der Blauzungenkrankheit (BTV-3 und BTV-8) sowie der Maul-und-Klauenseuche in den letzten Jahren haben einmal mehr deutlich gemacht, dass das Thema Biosicherheit auch auf rinderhaltenden Betrieben nicht vernachlässigt werden darf. 

Hinweis

Biosicherheit = Schutz vor biologischen Gefahren (z. B. Tierseuchen)

Viren bewegen sich nicht selbstständig, deshalb ist es wichtig Vektoren (Träger) und Übertragungswege zu kennen und zu unterbrechen um die Verbreitung von Krankheiten einzudämmen – dies kann mit verschiedenen Biosicherheitsmaßnahmen erreicht werden. 

Biosicherheitsmaßnahmen

Biosicherheitsmaßnahmen können in interne und externe Maßnahmen eingeteilt werden. Interne Maßnahmen umfassen alle Vorkehrungen, die innerhalb eines Betriebs zur Vermeidung der Übertragung und Ausbreitung von Krankheitserregern getroffen werden. Dahingegen zielen externe Maßnahmen darauf ab, den Eintrag von Pathogenen z.B. auf einen Betrieb (in ein System) zu verhindern. 

Die Umsetzung und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unterstützten dabei

  • Den eigenen Betrieb zu schützen
  • Umliegende Betriebe zu schützen
  • Entschädigungsleistungen im Seuchenfall zu erhalten
  • Einschränkungen des Handels mit tierischen Produkten vermeiden

Hinweis

Ein Basisschutz muss in allen rinderhaltenden Betrieben eingehalten werden. Im Seuchenfall können weiterführende Maßnahmen verpflichtend gelten.

Eine der wichtigsten Maßnahmen, besonders zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheiten, ist die Kontrolle von Bewegungen. Hierfür ist es wichtig, sich für den eigenen Betrieb bewusst zu machen, welche Bewegungen regelmäßig, oder auch nur vereinzelt stattfinden. Kenntnis der und Sensibilisierung für die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und deren Hintergründe betrifft alle Personen auf dem Betrieb. Für Mitarbeitende sind daher regelmäßige Schulungen durchzuführen.

Biosicherheitskonzepte

Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurden Biosicherheitskonzepte für Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltungen entwickelt. Sie unterstützen Tierhaltende dabei, bestehende Gefahren und mögliche Wege der Erregereinschleppung in den Betrieb zu analysieren, Risiken zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Verringerung oder Vermeidung festzulegen. Die Maßnahmen werden in einem betrieblichen Biosicherheitskonzept schriftlich festgehalten und sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Mit der Risikoampel der Universität Vechta steht ein kostenfreies Online-Tool zur Verfügung mit dem eine Risikobewertung für den eigenen Betrieb durchgeführt werden kann um zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten.

(Weitere) Unterstützung finden Landwirt:innen bei Tierärzt:innen, Tierseuchenkassen (teilweise gemeinsam mit den Tiergesundheitsdiensten) sowie Beratungsorganisationen der Länder. 

Hinweis

Seit dem 01.07.2026 sind Biosicherheitskonzepte auch Teil des QM-Standards. QS verlangt seit dem 01.07.2026 die Einschätzung des Seucheneintragspotenzials beteiligter Betriebe mit Hilfe der Risikoampel Rind. 

Zusatz:

Landwirte müssen ihre Bestände unabhängig von der Betriebsgröße durch einen individuellen Biosicherheitsplan vor Tierseuchen schützen. In Niedersachsen können fehlende Nachweise im Seuchenfall künftig zu Kürzungen der Entschädigung führen. Zur Risikobewertung stehen unter anderem die Risikoampel der Universität Vechta und andere anerkannte Konzepte zur Verfügung. Für QS-Rinderhalter ist die Risikobewertung seit diesem Jahr verpflichtend und ab dem 1. Juli 2026 im Audit nachzuweisen.

Animal Health Law (AHL) Verordnung (EU) 2016/429

Tiergesundheitsgesetz

Tierschutzgesetz

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Viehverkehrsverordnung

sowie bundeslandspezifische Verordnungen

Zusätzlich im Seuchenfall:

Delegierte Verordnung (DEV) (EU) 2026/322

Sowie bundeslandspezifische Verordnungen

Poster zur Biosicherheit

Die Comic-Reihe Biosicherheit in rinderhaltenden Betrieben soll auf einige wichtige Aspekte der Biosicherheit aufmerksam machen und als niederschwellige Erinnerungsstütze dienen.

Der richtige Zugang zum Rinderstall

Hinweis

Neben waschbaren Mehrwegoveralls und Stiefeln können auch Einwegoveralls und Schuhüberzieher als Schutzkleidung verwendet werden. Diese sollten jedoch auch tatsächlich nur einmalig gebraucht und dann entsorgt werden. 

Hinweis

Sollte es im Stallgebäude keine räumliche Möglichkeit für eine Hygieneschleuse geben können Eigenbaulösungen für Umkleidemöglichkeiten helfen, beispielsweise Container oder Telefonzellen.