Biosicherheit im rinderhaltenden Betrieb – Schutz für Mensch, Tier und Betrieb
Stand: Oktober 2026
- Dr. Rebecca Simon, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
- Saskia Markmann, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
- Leonie Schnecker, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
Tierhaltende sind verantwortlich für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere, eine gute Tierhaltungspraxis, die Minimierung des Risikos einer Seuchenausbreitung sowie das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren und die jeweils zugehörige Dokumentation (Biosicherheitsmanagementplan) (vgl. AHL). Akutes Seuchengeschehen, wie die Ausbrüche der Blauzungenkrankheit (BTV-3 und BTV-8) sowie der Maul-und-Klauenseuche in den letzten Jahren haben einmal mehr deutlich gemacht, dass das Thema Biosicherheit auch auf rinderhaltenden Betrieben nicht vernachlässigt werden darf.
Biosicherheitsmaßnahmen
Biosicherheitsmaßnahmen können in interne und externe Maßnahmen eingeteilt werden. Interne Maßnahmen umfassen alle Vorkehrungen, die innerhalb eines Betriebs zur Vermeidung der Übertragung und Ausbreitung von Krankheitserregern getroffen werden. Dahingegen zielen externe Maßnahmen darauf ab, den Eintrag von Pathogenen z.B. auf einen Betrieb (in ein System) zu verhindern.
Die Umsetzung und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unterstützten dabei
- Den eigenen Betrieb zu schützen
- Umliegende Betriebe zu schützen
- Entschädigungsleistungen im Seuchenfall zu erhalten
- Einschränkungen des Handels mit tierischen Produkten vermeiden
Eine der wichtigsten Maßnahmen, besonders zur Vermeidung der Verbreitung von Krankheiten, ist die Kontrolle von Bewegungen. Hierfür ist es wichtig, sich für den eigenen Betrieb bewusst zu machen, welche Bewegungen regelmäßig, oder auch nur vereinzelt stattfinden. Kenntnis der und Sensibilisierung für die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen und deren Hintergründe betrifft alle Personen auf dem Betrieb. Für Mitarbeitende sind daher regelmäßige Schulungen durchzuführen.
Biosicherheitskonzepte
Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurden Biosicherheitskonzepte für Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltungen entwickelt. Sie unterstützen Tierhaltende dabei, bestehende Gefahren und mögliche Wege der Erregereinschleppung in den Betrieb zu analysieren, Risiken zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Verringerung oder Vermeidung festzulegen. Die Maßnahmen werden in einem betrieblichen Biosicherheitskonzept schriftlich festgehalten und sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Mit der Risikoampel der Universität Vechta steht ein kostenfreies Online-Tool zur Verfügung mit dem eine Risikobewertung für den eigenen Betrieb durchgeführt werden kann um zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten.
(Weitere) Unterstützung finden Landwirt:innen bei Tierärzt:innen, Tierseuchenkassen (teilweise gemeinsam mit den Tiergesundheitsdiensten) sowie Beratungsorganisationen der Länder.
Animal Health Law (AHL) Verordnung (EU) 2016/429
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
sowie bundeslandspezifische Verordnungen
Zusätzlich im Seuchenfall:
Delegierte Verordnung (DEV) (EU) 2026/322
Sowie bundeslandspezifische Verordnungen
Poster zur Biosicherheit
Die Comic-Reihe Biosicherheit in rinderhaltenden Betrieben soll auf einige wichtige Aspekte der Biosicherheit aufmerksam machen und als niederschwellige Erinnerungsstütze dienen.