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Tiertransporte – Fokus Rind

Im Interview mit Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Stand: März 2026

  • Saskia Markmann, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
  • Leonie Schnecker, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
  • Dr. Rebecca Simon, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer 

Rinder werden in ihrem Leben aus den unterschiedlichsten Gründen transportiert. Insbesondere durch die Spezialisierung in der Tierhaltung sind Tiertransporte fester Bestandteil der Landwirtschaft geworden. Rinder werden dabei beispielsweise vom Geburts-, zum Aufzucht- und Mastbetrieb und schlussendlich in den überwiegenden Fällen zum Schlachthof transportiert. Daneben werden Rinder auch zu Zuchtzwecken, z.B. zur Teilnahme an Zuchtschauen oder zum Austausch von Zuchttieren transportiert. Weitere Gründe sind der Handel auf Viehmärkten, die saisonale Verbringung im Rahmen der Weidetierhaltung, der Transport ins europäische Ausland sowie der Export in Drittstaaten. 

Tiertransporte unterliegen gesetzlichen Vorgaben und Branchenstandards, die über die Jahre hinweg immer wieder angepasst wurden. Ziel dieser Anforderungen ist es, den Schutz der Tiere während des Transports zu gewährleisten und das Tierwohl zu verbessern.

Werden alle Tiertransporte einheitlich bewertet und gehandhabt?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Rechtliche Grundlagen

Der Tiertransport ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene geregelt (nicht abschließende Auflistung).

Hinweis

Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gilt für den Transport lebender Wirbeltiere innerhalb der EU bzw. bis zum Bestimmungsort (EuGH Urteil C 424/13), die in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit (Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen, Direktes oder indirektes Erzielen/Anstreben eines Gewinnes, Angebot einer Dienstleistung, die mit dem anderer Anbieter am Markt konkurriert) stehen.

Wie versteht sich der Begriff „wirtschaftliche Tätigkeit“ in diesem Kontext?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Grundvoraussetzungen für den Transport von Tieren

Transportfähigkeit der Tiere

Der Transport stellt für die transportierten Tiere immer eine Belastung dar (Abbildung 2). Um unnötige Schmerzen und Leiden (§ 1 Tierschutzgesetz) für das Tier zu verhindern ist vor dem Transport insbesondere die Transportfähigkeit zu prüfen.

Um die Transportfähigkeit von Rindern zu bewerten, empfiehlt sich bebilderte Leitfäden heranzuziehen.

Leitfaden Transportfähigkeit und Schlachtfähigkeit von Rindern richtig bewerten

  • Rinder sind nicht transportfähig, wenn
    • sie sich nicht schmerzfrei oder ohne Hilfe bewegen können (Verletzungen, physiologische Schwäche, pathologische Zustände)
    • sie große offene Wunden und / oder schwere Organvorfälle aufweisen
    • sie hochträchtig sind (> 90% der Tragezeit)
    • vor weniger als 7 Tagen niedergekommen sind
    • ihre Nabelwunde noch nicht verheilt ist (neugeborene Säugetiere)
  • Ausnahmen gelten für kranke oder verletzte Tiere, wenn 
    • sie nur leicht verletzt oder erkrankt sind (im Zweifelsfall Tierarzt/-in hinzuziehen)
    • sie unter tierärztlicher Überwachung zwecks einer medizinischen Behandlung oder weiterer Diagnostik transportiert werden müssen
    • sie nach einem in der Tierhaltungspraxis üblichen Eingriff (bspw. Kastration) transportiert werden müssen

Transportfähigkeit bedeutet auch die richtige Versorgung/ Vorbereitung der Tiere vor dem Transport. Was muss man diesbezüglich beachten?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Es können Situationen eintreten, in denen der Transport eines Tieres nicht mehr durchführbar ist. Ab welchem Zeitpunkt ist die Nottötung eines Tieres rechtlich zulässig?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Wie unterscheiden sich Nottötung und Notschlachtung rechtlich und praktisch?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Belastungsfaktoren für Tiere

Hinweis

Zu transportierenden Tieren dürfen keine Beruhigungsmittel verabreicht werden. Ausnahmen sind nur auf tierärztliche Anordnung zulässig und ausschließlich, um das Wohlbefinden eines Tieres zu gewährleisten. 

Besonderheiten – Transport von Kälbern

Welche Besonderheiten sind bei dem Transport von Kälbern zu beachten?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Transportpapiere/ Dokumentation

Bei einem Tiertransport müssen Begleitdokumente mitgeführt werden, die Informationen zur Herkunft und zum Eigentümer:in der Tiere, zum Versand- und Zielort enthalten. Auch der Beginn der Beförderung (mit Datum und Uhrzeit) und die voraussichtliche Transportdauer müssen darin erfasst sein. Zudem ist ab einer Strecke von über 65 km ein gültiger Befähigungsnachweis durch den Fahrer oder die Fahrerin und der betreuenden Personen mitzuführen. Transportunternehmer benötigen eine Zulassung für Kurzstreckentransporte (Typ I) gemäß Art. 10 bzw. für Langstreckentransporte (Typ II) gemäß Art. 11 der VO (EG) 1/2005. Auch individuelle Begleitpapiere, wie beispielsweise Rinderpässe, müssen mitgeführt werden. Bei Transporten, die länger als acht Stunden dauern, ist zusätzlich das Führen eines Fahrtenbuchs, Kontrollbuchs und eine Zulassung des Fahrzeugs für Langstreckentransporte erforderlich. Ebenso müssen die zusätzlichen Anforderungen an die Ausstattung des Fahrzeugs erfüllt sein. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen wird darüber hinaus eine TRACES-Bescheinigung benötigt. Gemäß ViehVerkV § 22 haben Fahrer:innen eines Viehtransportfahrzeuges, für das eine Reinigung und Desinfektion vorgeschrieben ist, für jedes Fahrzeug gesondert ein Desinfektionskontrollbuch mitzuführen. Dieses kann mit den Kontrollbuch kombiniert sein.

Qualifiziertes Personal – Sachkunde

Gemäß Artikel 3 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 müssen Personen, die mit Tieren umgehen, in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Dies ist relevant für den Transport jeglicher Wirbeltierarten, somit auch für Heimtiertransporte, sowie für Landwirt:innen im Rahmen von Artikel 1 Absatz 2 (Transporte bis maximal 50 km). Als entsprechend qualifiziert gelten Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in den Berufen Fleischer:in (Ausbildungsrichtung Schlachten), Landwirt:in, Pferdewirt:in, Tierpfleger:in, Tierwirt:in oder vergleichbaren Berufsabschlüssen sowie Personen mit einem erfolgreichen Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin. Sie sind jedoch in den regelmäßig stattfindenden beruflichen Fortbildungen über den Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zu informieren. 

Nach Art. 6 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 dürfen Straßenfahrzeuge, in denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine oder Geflügel transportiert werden, nur von Personen gefahren oder als Betreuer begleitet werden, die über einen Befähigungsnachweis gemäß Art. 17 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 verfügen. Dies gilt nicht für Personen, die Tiere über eine Strecke von maximal 65 km transportieren. Für die Beförderung von anderen als landwirtschaftlichen Nutztieren ist kein Befähigungsnachweis erforderlich. Der Befähigungsnachweis muss nach den Maßgaben des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und des § 4 der Tierschutztransportverordnung vom 11.02.2009 erworben werden. Alternativ kann der Befähigungsnachweis auf Antrag auch dann erteilt werden, wenn Personen bereits über Qualifikationen verfügen. Hier kann der Befähigungsnachweis direkt oder nach einem Ergänzungslehrgang bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Weiter Infos finden sich Im Handbuch Tiertransporte.

zum Handbuch Tiertransporte

Hinweis

Der Befähigungsnachweis kann entzogen bzw. widerrufen werden, wenn wiederholt oder grob gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 verstoßen wurde. 

Anforderungen an Transportmittel

Tiertransporte erfolgen meist in ein- oder mehrstöckigen Viehtransportfahrzeugen oder speziellen Tiertransportanhängern. Transporte per Bahn, Schiff oder Flugzeug sind ebenfalls möglich, werden in diesem Artikel nicht gesondert berücksichtigt.

Bei langen Beförderungen (> 8 Stunden) im Straßenverkehr gelten zusätzliche Anforderungen. Es müssen zusätzlich vorhanden sein:

  • Belüftungssystem
  • Wasserversorgungssystem mit Tränkevorrichtungen 
  • Futtermittel in entsprechender Menge und Qualität
  • Einstreumaterial
  • Temperaturüberwachungssystem inkl. Warnsystem
  • Satellitengestütztes Navigationssystem
  • Bewegliche Trennwände

Welche Besonderheiten ergeben sich bei Tiertransporten, die von Landwirten mit dem eigenen Transportmittel durchgeführt werden? Gelten die gleichen Regelungen für Landwirte und gewerbliche Transporteure?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Platzbedarf Transport von Rindern

Je nach Alter und Gewicht der Tiere gelten unterschiedliche Vorgaben bezüglich des Platzangebotes. Auch die Faktoren Witterung, körperliche Verfassung der Tiere und die Beförderungsdauer beeinflussen den Platzbedarf. Den Tieren muss entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung ausreichend Bodenfläche und Standhöhe zur Verfügung stehen (siehe Abbildung 4).

Grundlegende Anforderungen an den Platzbedarf für Rinder unterschiedlicher Größe sind in Tabelle 1 aufgeführt.

 GewichtPlatzbedarf
Zuchtkälber50 kg0,3 – 0,4 m²
Mittelschwere Kälber110 kg0,4 – 0,7 m²
Schwere Kälber200 kg0,7 – 0,95 m²
Mittelgroße Rinder325 kg0,95 – 1,30 m²
Ausgewachsene Rinder550 kg1,30 – 1,60 m²
Sehr große Rinder> 700 kg> 1,60 m²

Tabelle 1: Platzbedarf von Rindern während des Transports nach Alter und Gewicht (QS Qualität und Sicherheit GmbH 2025)

Welche Besonderheiten ergeben sich bei dem Transport von Gruppen?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Notfallpläne

Trotz guter Vorbereitung können bei der Durchführung eines Transportes von Tieren unvorhergesehene Dinge passieren. Dies betrifft Situationen in Zusammenhang mit den transportierten Tieren, dem Transportfahrzeug und dessen Fahrer:innen, Witterungs- sowie Straßenverhältnissen und dem Auftreten unerwarteter Verzögerungen.

Um auch in solchen Fällen souverän agieren zu können, ist im Vorfeld das Erstellen von Notfallplänen für die jeweilige Route wichtig und bei Langstreckentransporten verpflichtend (Abbildung 5).

Treten während eines Transportes Verletzungen oder Erkrankungen bei Tieren auf, müssen umgehend geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

  • Absonderung des betroffenen Tieres 
  • Wenn möglich, Erste-Hilfe leisten
  • Untersuchung und ggf. Behandlung durch eine:n Tierärzt:in
    • Gabe von Beruhigungsmitteln zur Gewährleistung des Wohlbefindens auf dem Transport nur unter tierärztlicher Kontrolle 
  • Zur Vermeidung von Leiden ggf. Nottötung vornehmen

Beispiele für Notfallpläne

Handbuch-Tiertransporte-2021-Anlagen

Notfallplan Vogelsbergkreis

Vorlage Notfallplan für Schlachtviehtransporte

Wie sieht ein guter Notfallplan aus? Welche Szenarien sollten im Notfallplan berücksichtigt werden?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Biosicherheit

Reinigung und Desinfektion

  • Fahrzeuge, Transportbehälter und genutzte Geräte müssen spätestens 29 Stunden nach Transportbeginn gereinigt und desinfiziert werden. 
  • Vor Verlassen von Viehladestellen, Sammelstellen oder Schlachtstätten ist eine Reinigung und Desinfektion verpflichtend durchzuführen. 
  • Fahrer:innen sollten landwirtschaftliche Bereiche möglichst nicht betreten und bei Verlassen des Fahrzeugs saubere Schutzkleidung tragen. 
  • Vor jeder Beladung ist sicherzustellen, dass das Fahrzeug sauber und desinfiziert ist. Bei Transporten zu Schlachtbetrieben oder Sammelstellen müssen Fahrer:innen ein separates Desinfektionskontrollbuch für Zugmaschine und Anhänger mitführen.

Welche Maßnahmen kann ein:e Landwirt:in ergreifen, um die Biosicherheit im Zusammenhang mit dem Verkehr von Transportfahrzeugen auf seinem Betrieb zu erhöhen?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Transportpraxis (Ver- und Entladen)

Das Ver- und Entladen stellt meist die belastendste Phase eines Transportes dar. Ein ruhiger, stressarmer Umgang mit den Rindern ist daher besonders wichtig. Ordnungsgemäßes und umsichtiges Ver- und Entladen trägt wesentlich dazu bei, den Stress der Tiere so gering wie möglich zu halten. Unzulässige Praktiken sind zu vermeiden (Abbildung 5). Vor der Verladung ist die Transportfähigkeit der Tiere gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zu kontrollieren.

Haben Sie Tipps für das praktische Verladen von Rindern?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Wie bewerten Sie den aktuellen Stand der Tiertransporte von Rindern in Deutschland/Europa?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Wo sehen Sie die größten Schwachstellen? Wo sehen Sie Verbesserungspotenzial?

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Sehen Sie den Vorschlag, Tierexporte in Drittstaaten nur bei Einhaltung von EU-Tierschutzstandards zu erlauben, als umsetzbar und zukunftsfähig an? (Özdemir Feb. 2025)

  • Dr. med. vet. Isa Kernberger-Fischer

Literatur

  • AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (2024). Handbuch Tiertransporte: Vollzugshinweise zur Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Tierschutztransportverordnung vom 11.02.2009.
  • QS Qualität und Sicherheit GmbH (2025). Leitfaden Tiertransporte (Version vom 01.01.2025).
  • R. Gayer, A. Rabitsch, U. Eberhardt (2015) Tiertransporte Rechtliche Grundlagen, Transportpraxis, mit Prüfungswissen Befähigungsnachweis Tiertransport. Ulmer Verlag. ISBN 978-3-8001-7421-8