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Neuer Schulungskurs „Hofnahe Schlachtung im Dialog“

Hofnahe Schlachtungen bieten die Möglichkeit, transport- und schlachtungsbedingten Stress durch einen Verzicht auf einen Lebendtiertransport zu reduzieren. Man unterscheidet zwischen der Schlachtung im hofeigenen zugelassenen Schlachthaus („Einraummetzgerei“), der vollmobilen Schlachtung im mobilen Schlachthof, bei welcher alle Schlachtarbeiten am Hof/auf der Weide erfolgen, von der Schlachtung im Herkunftsbetrieb (sogenannte „teilmobile Schlachtung“), bei welcher die Tiere im Herkunftsbetrieb betäubt und getötet werden und anschließend das tote Tier für die weiteren Schlachtarbeiten zu einem nahegelegenen Schlachtbetrieb verbracht wird. Durch Novellierung der Verordnung 853/2004 ist es möglich, bis zu 3 Rinder, 6 Schweine, 3 Pferdeartige oder 9 Schafe oder Ziegen bei einem Schlachtvorgang per Schlachtung im Herkunftsbetrieb zu schlachten. Diese Art der Schlachtung erfordert eine Genehmigung, eine Anmeldung der Schlachtung bei der zuständigen Veterinärbehörde sowie die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes.

Seit dem 1. August 2025 steht der Schulungskurs „Hofnahe Schlachtung im Dialog“ kostenfrei zur Verfügung. Der Schulungskurs soll mit verschiedenen Videos und Dokumenten dabei helfen, einen strukturierten Einstieg in das Thema zu finden. Dabei wird beispielsweise ein Überblick über die Schlachtarten, Genehmigungsverfahren und Schlachtabläufe bei der Schlachtung im Herkunftsbetrieb sowie die Rechtsgrundlagen gegeben. Auch eine Sammlung weiterer Projekte im Themenfeld und vorhandener Leitfäden wird bereitgestellt.  Anhand einer kurzen Lernkontrolle können Nutzende ihr Wissen über die vermittelten Inhalte selbstständig überprüfen.

Der Kurs unterliegt einer stetigen Weiterentwicklung – Feedback, Anregungen und weitere Dokumente oder Berichte können jederzeit gerne an Dr. Philipp Rolzhäuser gesendet werden.

Hinweis

Der Schulungskurs ersetzt keinen Sachkundekurs!

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zum Schulungskurs

Anleitung zur Anmeldung im Schulungskurs

 

Das Projekt ist Teil des Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz im Bundesprogramm Nutztierhaltung. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages, Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).