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Initiative Tierwohl – Was sind die Kriterien beim Geflügel?

Stand: Mai 2026

  • Hannah Kanwischer, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Constanze Lüntzel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Ein Großteil der Geflügelmäster:innen in Deutschland nimmt im Rahmen der Initiative Tierwohl  (ITW) aktuell an der Haltungsform 2 („Stall plus Platz“) teil. Seit März 2026 können sich Betriebe mit Masthähnchen oder Mastputen für die Zertifizierung in der HF 3 („Initiative Tierwohl Frischluftstall“) und HF 4 („Initiative Tierwohl Auslauf“) unter dem ITW-Label anmelden. Ab April soll es laut der ITW erste Audits geben. Die Vorgaben der Haltungsformen bauen dabei aufeinander auf, sodass Betriebe aus den höheren Haltungsformen auch die Kriterien der niedrigeren HF, und entsprechend die Basiskriterien einhalten müssen. Pro Standort (mit eigener VVVO-Nummer) kann nur eine HF registriert werden. Soll zwischen den Haltungsformen gewechselt werden, ist ein Wechselaudit nötig. Während es für das bisher bereits bekannte „Stall plus Platz“ weiter eine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlages gibt, gibt es diese für die „Initiative Tierwohl Frischluftstall“ und „Initiative Tierwohl Auslauf“ nicht. Ein möglicher Preisaufschlag muss selbstständig verhandelt werden.
In diesem Artikel soll ein erster Überblick über die verschiedenen Kriterien gegeben werden, ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Stand 05/2026). Die vollständigen Anforderungen können im Kriterienkatalog von ITW nachgelesen werden

Basisvoraussetzungen

Sollen die Tiere in einer höheren Haltungsform vermarktet werden, müssen weiter die Anforderungen an die niedrigeren Haltungsformen als Grundlage gewährleistet werden: 

  • Teilnahme am QS-System
  • Stallklimacheck
  • Tränkwassercheck
  • Fußballengesundheit
  • Bezug von Küken
  • Befunddaten-Monitoring
  • Handlungsanweisungen zum Vorausstallen
  • Fortbildung der Tierhaltenden
  • Strukturierung der Haltungsumwelt / Erhöhte Ebenen
  • Lichtprogramm bei Ställen mit künstlicher Beleuchtung
  • Eintagsküken bzw. Bruteier müssen aus QS-lieferberechtigten Brütereien stammen

Kriterienübersicht

Den Tieren müssen unveränderbare (z. B. Sprungtische und Sitzstangen), oder veränderbare Strukturelemente (z. B. Hochdruck-/Quaderballen) zur Strukturierung der Haltungsumgebung angeboten werden. Unveränderbare Elemente müssen bis 24h vor der geplanten Ausstallung zur Verfügung stehen. Veränderbare Elemente dürfen ab 48h vor der geplanten Ausstallung zur Bearbeitung durch die Tiere aufgeschnitten werden.

Werden Hochdruck-/Quaderballen als erhöhte Ebenen eingesetzt, können sie nicht zeitgleich als Beschäftigungsmaterial angerechnet werden. 
Eingestreute, erhöhte Ebenen, die jederzeit unterquert werden können, können bis max. 10 % der nutzbaren Stallgrundfläche als zusätzlich nutzbare Stallfläche zur Berechnung des Platzangebotes berücksichtigt werden.

Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht über die sich zwischen den Haltungsformen unterscheidenden Kriterien.

Hähnchenmast

Kriterien

Tierwohlprogramm

Stall plus Platz

Frischluftstall

Auslauf

Vergrößertes Platzangebotmax. 35 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge-bei Stall mit Außenklimabereich von mindestens 20 % der nutzbaren Stallgrundfläche: 29 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge
-bei Stall mit Außenklimabereich von mindestens 30 % der nutzbaren Stallgrundfläche: 30 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge
max. 25 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge
HaltungStallhaltungStallhaltung mit AußenklimabereichStallhaltung mit Zugang zu einem Auslauf: ab dem 22. Lebenstag, oder mindestens ein Drittel der Lebenszeit, mindestens 2,0 m2 zusammenhängende Fläche
StallstrukturierungAb Einstallung:
Erhöhte Ebenen im Stall, auf mindestens 5 % der Stallgrundfläche (entspricht z. B. 2 m Sitzstangen pro 45 m² Stallgrundfläche oder 1 Hochdruckballen pro 90 m² Stallgrundfläche)
Ab Einstallung:
Erhöhte Ebenen im Stall, auf mindestens 
5 % der Stallgrundfläche (entspricht z. B. 2 m Sitzstangen pro 45 m² Stallgrundfläche oder 1 Hochdruckballen pro 90 m² Stallgrundfläche)

Ab Einstallung:

Erhöhte Ebenen im Stall, auf mindestens 5 % der Stallgrundfläche (entspricht z. B. 2 m Sitzstangen pro 45 m² Stallgrundfläche oder 1 Hochdruckballen pro 90 m² Stallgrundfläche)

Zusätzliches Beschäftigungsmaterial1 Pickelement bzw. Beschäftigungsmaterial pro angefangener 100 m2 nutzbarer Fläche (ausreichend für ca. 2000 Tiere)2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 150 m2 nutzbarer Fläche (ausreichend für ca. 1000 Tiere)2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 150 m2 nutzbarer Fläche (ausreichend für ca. 1000 Tiere)
Fütterungausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte FuttermittelGVO-freie Futtermittel, oder 100 % der eingesetzten Futtermittelrohstoffe müssen in den Mitgliedsstaaten der EU-27 angebaut und verarbeitet worden seinGVO-freie Futtermittel, zusätzlich müssen 20 % der Futtermittelrohstoffe vom Tierhalter / Tierhalterin selbst angebaut werden oder in den Mitgliedsstaaten der EU-27 angebaut und verarbeitet worden sein
Zuchtlinienrobuste und gesunde Zuchtlinienrobuste und gesunde Zuchtlinien, entsprechend der Listerobuste und gesunde Zuchtlinien, entsprechend der Liste

Tabelle 1: Kriterienübersicht für die Teilnahme an den drei Tierwohlprogrammen der ITW für die Hähnchenmast. (© Initiative Tierwohl)

Informationen zum Außenklimabereich (AKB):

Außenklimabereiche für Hähnchen müssen sich sowohl bei stallinnenliegenden, als auch bei stallaußenliegenden AKB, längsseitig am Stall befinden. Sie müssen eine zusätzliche Mindestnutzfläche von 20% der nutzbaren Stallgrundfläche aufweisen. Durch die Außenwände des AKB muss eine ausreichende Versorgung mit Frischluft und Tageslicht möglich sein. Die vertikale Öffnungsfläche des Luft- und Lichteinlasses muss mindestens 50 % der Seitenwände des Außenklimabereichs betragen. Die Öffnungen zwischen Stall und Außenklimabereich sind zweckmäßig anzuordnen und regelmäßig entlang der Stalllänge zu verteilen, sodass allen Tieren ein uneingeschränkter Zugang ermöglicht wird. Der AKB muss spätestens ab dem 22. Lebenstag tagsüber zugänglich sein.

Putenmast

In der Putenhaltung dürfen ab dem 01.01.2026 nur noch Jungputen aus ITW zertifizierten Aufzuchtbetrieben eingestallt werden.

Kriterien

Tierwohlprogramm

Stall plus Platz

Frischluftstall

Auslauf

Vergrößertes PlatzangebotHähne: max. 53 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge
Hennen: max. 48 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge
Hähne: max. 41 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge
Hennen: max. 37 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Durchgänge
Hähne: max. 31 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge
Hennen: max. 28 kg Lebendgewicht je m² nutzbarer Stallfläche im Durchschnitt dreier Durchgänge
HaltungStallhaltungStallhaltung mit AußenklimabereichStallhaltung mit Zugang zu einem Auslauf: ab der 11. Lebenswoche mindestens 4,0 m2 zusammenhängende Fläche
StallstrukturierungAb Umstallung in den Maststall:
Veränderbare Strukturelemente: 1 Quader-/Rundballen je angefangener 400 m² Stallgrundfläche
Oder
unveränderbaren Strukturelemente (Tische, Seitenelemente): Mindestaufsitzfläche von (zusammenhängend) 1,85 m² je angefangener 400 m² Stallgrundfläche
Ab Umstallung in den Maststall:
Veränderbare Strukturelemente: 1 Quader-/Rundballen je angefangener 400 m² Stallgrundfläche
Oder
unveränderbaren Strukturelemente (Tische, Seitenelemente): Mindestaufsitzfläche von (zusammenhängend) 1,85 m² je angefangener 400 m² Stallgrundfläche
Ab Umstallung in den Maststall:
Veränderbare Strukturelemente: 1 Quader-/Rundballen je angefangener 400 m² Stallgrundfläche
Oder
unveränderbaren Strukturelemente (Tische, Seitenelemente): Mindestaufsitzfläche von (zusammenhängend) 1,85 m² je angefangener 400 m² Stallgrundfläche
Zusätzliches Beschäftigungsmaterial1 Pickelement bzw. Beschäftigungsmaterial pro angefangener 400 m2 nutzbarer Fläche2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 400 m2 nutzbarer Fläche2 Pickelemente bzw. Beschäftigungsmaterialien pro angefangener 400 m2 nutzbarer Fläche
Fütterungausschließlich QS-zugelassene bzw. QS-anerkannte FuttermittelGVO-freie Futtermittel, alternativ müssen 100 % der eingesetzten Futtermittelrohstoffe aus der EU stammenGVO-freie Futtermittel, zusätzlich müssen 20 % der Futtermittelrohstoffe müssen vom Tierhalter selbst angebaut werden oder aus der EU stammen
Zuchtlinienrobuste und gesunde Zuchtlinienrobuste und gesunde Zuchtlinien
langsam wachsende Zuchtlinie (Gewichtszunahme max. 110 g/Tag) oder schnell wachsende Hybride bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen)
robuste und gesunde Zuchtlinien
langsam wachsende Zuchtlinie oder schnell wachsende Hybride bei Einhaltung des Mindestschlachtalters von 140 Tagen (Hähne) bzw. 100 Tagen (Hennen)

Tabelle 2: Kriterienübersicht für die Teilnahme an den drei Tierwohlprogrammen der ITW für die Putenmast. (© Initiative Tierwohl)

Informationen zum Außenklimabereich (AKB):

Die vertikale Öffnungsfläche des Luft- und Lichteinlasses von Außenwänden muss mindestens 50% der Seitenwände des Außenklimabereichs betragen. Die Anordnung und Ausführung von Öffnungen zum Außenklimabereich müssen zweckmäßig angeordnet sein. 

Dazu ist eine ausreichende Anzahl und eine regelmäßige Verteilung entsprechend der Stalllänge vorzusehen. Die Summe der Breite aller Öffnungen (Gesamtbreite) muss mindestens 5 % der innenliegend gemessenen Stalllängsseite bzw. der Giebelseite entsprechen. Spätestens ab Beginn der 11. Lebenswoche muss der AKB den Tieren tagsüber zugänglich sein. Zusätzliche Nutzflächen des Außenklimabereichs (max. 30% der Stallgrundfläche) die als Platzangebot angerechnet werden, müssen den Tieren jederzeit (Tag und Nacht) uneingeschränkt zur Verfügung stehen.