Kriterien zur Beurteilung der Tiergesundheit
Verschiedene Kriterien können für die Beurteilung der Tiergesundheit herangezogen werden:

Gesamteindruck der Herde
(u.a. Verhalten der Tiere)
- Normalverhalten der Tiere:
- Aktiv
- Aufmerksam
- Reaktion auf Anwesenheit von Personen durch Schnattern und Bewegung
- In der Herde fallen keine Enten mit klinischen Symptomen auf, die auf eine Erkrankung oder Verletzung hinweisen
- Haltung der Tiere nicht geduckt (kein eingezogener Kopf)
- Keine auffälligen Geräusche (z. B. Niesen/Röcheln)
- Keine auffälligen Bewegungsstörungen

(©Jule Schättler, LWK Niedersachsen)
Auffälligkeiten bei der Tierverteilung auf der nutzbaren Fläche
- Gleichmäßige Verteilung auf der zur Verfügung stehenden Fläche gemäß ihrer Herdennatur
- Keine Haufenbildung
- Keine dichtgedrängten Tiere an den Außenwänden
Futterverbrauch
- Durchschnittlicher Futterverbrauch der Pekingenten in den einzelnen Mastabschnitten (DLG Merkblatt 436, 2018):
Lebensabschnitt (Tage) | Futtersorte | kg / Tier |
1. - 16. | Starter | ca. 1,1 |
16. - 42. | Mastfutter | ca. 5,2 |
- Der Futterverbrauch pro Tier wird von mehreren Faktoren, wie z. B. Temperatur oder Futterqualität, beeinflusst.
- Eine ausreichende Futteraufnahme ist Voraussetzung für die Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs und sollte deshalb stets kontrolliert werden.
- Als Orientierung können die jeweiligen Managementempfehlungen der Zuchtunternehmen herangezogen werden.
Wasserverbrauch
Lebenswoche | ml / Tier und Tag | ml / Tier und Tag (bei zusätzlichem Wasserangebot) |
1 | 120 | Bis 160 |
2 | 160 | Bis 300 |
3 | 300 | Bis 400 |
4 | 400 | Bis 500 |
5 | 500 | Bis 700 |
6 | 700 | Bis 900 |
7 | 900 | Bis 1.000 |
- Ca. 21 l / Tier und Durchgang
- Der Wasserverbrauch ist abhängig von der Außen- bzw. Stalltemperatur und insbesondere von der Tränktechnologie.
- Bei einem zusätzlichen Wasserangebot: ca. 28 l / Tier und Durchgang
- Futter-: Wasserverhältnis
- 1:2,7
- Bei zusätzlichem Wasserangebot: ca. 1:3,2
- Höhere Abweichungen in der Wasseraufnahme können Hinweise auf Erkrankungen der Tiere geben oder auch eine defekte Tränkeinrichtung.
- Als Orientierung können die jeweiligen Managementempfehlungen der Zuchtunternehmen herangezogen werden.
Mobilität und Aktivität der Tiere
- Mobil
- Sicherer Gang ohne Bewegungsstörungen
- Stehfähigkeit
Art der Atmung
- Unauffällig:
- Mit geschlossenem Schnabel
- Ohne sichtbare Anstrengung
- Ohne Atemgeräusche (z. B. Röcheln)
Beschaffenheit der Haut und des Gefieders
- Sauber
- Gepflegt (nicht gesträubt, verklebt)
- Wasserabweisend
- Keine Verletzungen / intakt
- Kein Federpicken und Kannibalismus
Beschaffenheit der Ständer (Fehlstellungen), Gehfähigkeit
- Gehfähigkeit, sicherer Gang
- Stehfähigkeit
- Keine Fehlstellungen
Beschaffenheit der Paddel
- Intakte Haut
- Keine / max. kleine, oberflächliche Veränderungen
- Keine Farbabweichungen
- Begutachtung der Paddel von allen Seiten (insbesondere die Unterseite)
Augen
- Sauber
- Unverklebt / kein Ausfluss
- Glänzend
- Keine Rötung der Bindehäute
- Keine Schwellung der Augenumgebung

Nasenöffnungen
- Sauber
- Unverklebt / frei
- Unauffällige Atmung (mit geschlossenem Schnabel, keine Atemgeräusche)
Kotbeschaffenheit
- Grün-bräunlich / grau-bräunlich dunkel (je nach Fütterung), geformt mit weißer Harnsäurekappe
- Brauner, pastöser (senfartiger) Kot ohne Harnsäurekappe (Blinddarmkot, wird bis zu zweimal täglich abgesetzt)
- Nicht dünnbreiig / wässrig, nicht schaumig, nicht blutig, ohne Würmer
Gewichtsentwicklung
- Gleichmäßig innerhalb einer altersgleichen Gruppe
- Entspricht den Vorgaben des Zuchtunternehmens
Lebenstag | Gewicht in g | |||
Frühjahrskurve | Sommerkurve | Herbstkurve | Winterkurve | |
0 | 55 | 55 | 55 | 56 |
7 | 246 | 264 | 238 | 245 |
14 | 702 | 722 | 730 | 709 |
21 | 1386 | 1344 | 1385 | 1335 |
28 | 2130 | 2085 | 2117 | 2092 |
32 | 2490 | 2350 | 2500 | 2470 |
35 | 2782 | 2678 | 2796 | 2807 |
42 | 3216 | 3082 | 3241 | 3331 |
Tierverluste
- Die Verluste während des gesamten Durchganges sollten durchschnittlich weniger als drei Prozent betragen.
- In einer Woche sollten weniger als 0,5 % des Bestandes gemerzt werden müssen oder verenden.
Geflügelpest-VO (§ 4 Absatz 1 und 2)
(1) Treten innerhalb von 24 Stunden in einem Bestand oder einem räumlich abgegrenzten Teil eines Bestandes Verluste von
- mindestens drei Tieren bei einer Größe des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes von bis einschließlich 100 Tieren oder
- mehr als 2 vom Hundert der Tiere bei einer Größe des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes von mehr als 100 Tieren auf oder kommt es zu einer Abnahme der üblichen Legeleistung oder der durchschnittlichen Gewichtszunahme von jeweils mehr als 5 vom Hundert, so hat der Tierhalter, vorbehaltlich des Absatzes 2, unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
(2) Treten in einem Bestand oder einem räumlich abgegrenzten Teil eines Bestandes, in dem ausschließlich Enten und Gänse gehalten werden, über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen
- Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder des räumlich abgegrenzten Teils des Bestandes oder
- eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als 5 vom Hundert
ein, so hat der Tierhalter unverzüglich durch einen Tierarzt das Vorliegen einer Infektion mit dem hochpathogenen oder niedrigpathogenen aviären Influenzavirus durch geeignete Untersuchungen ausschließen zu lassen.
Einstreuqualität
- Hygienisch einwandfrei
- Trocken
- Sauber
- Locker, keine Plattenbildung
- Staubarm
- Augenscheinlich frei von Pilzbefall
