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Gestaltung eines Witterungsschutzes als Hitzeschutz

Shearer et al. (1991) geben an, dass Rinder den Schatten unter Bäumen besser annehmen als baulich-technischer Witterungsschutz (da die Blätter der Bäume durch die Evaporation auch noch eine Verdunstungskälte erzeugen).

  • Luftige Gestaltung des Unterstandes (Sambraus 2001), Unterstand, der guten Luftaustausch ermöglicht (z.B. Netz)
  • Netz anstelle einer Plane ermöglicht mehr Luftbewegung und weniger statische Probleme durch Niederschlag
  • Ausreichend Platz für alle Tiere (GEH 2019, TGD Freiburg 2005)
  • Schutz vor Insekten (TGD Freiburg 2005)
  • Möglichst großer Eingangsbereich, Platz für 2 Rinder (GEH 2019, TVT-Merkblatt Nr. 85, 2001); 2 Rinder müssen sich begegnen können, ohne ihre Individualdistanz zu unterschreiten (sonst: Rangkämpfe), keine Sackgassenbildung, Möglichkeit zum Ausweichen
  • Zugang zur kühlen Stallung schaffen
  • Schattenspender sollen auf der Weide in Windrichtung/ an windexponierten Stellen aufgestellt werden

Grundlegende Anforderungen an den Hitzeschutz:

  • Schatten für alle Tiere gleichzeitig
  • luftig/windexponiert
  • eingestreuter Boden verhindert punktuelle Nährstoffbelastung (Nährstoffbindung), Zerstörung der Grasnarbe
  • Wasserversorgung muss ad libitum gewährleistet sein. Sollte nicht im Schattenbereich erfolgen (Unruhe, Wasseransammlung)

Natürlich geschützte Bereiche als Hitzeschutz

  • Natürlicher Witterungsschutz ist vorteilhaft. Natürlich geschützte Bereiche ggf. durch Neupflanzung von Bäumen/Hecken
  • angepasste Herdenführung/Weideführung und Nutzung von beschatteteren Weiden
  • Weideführung (kein überständiges Futter, Umtreiben in den Abendstunden, Pansenfüllung beachten)
  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz darf nicht außer Acht gelassen werden
  • Waldweide unterliegt dem Bundeswaldgesetz und den Landeswaldgesetzen
  • Natürliche Schutzmöglichkeiten (Hecken, Bäume, Büsche, Waldungen, Felsvorsprünge…): müssen ganztägig wirksam sein

Baulich-technische Gestaltung, auch bzw. vor allem mobiler Witterungsschutz

Die rechtlichen Vorgaben sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich.

  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Stationärer Witterungsschutz: baugenehmigungspflichtig
  • Naturschutzrecht
  • Baurecht (Landesbauordnung)
  • Wasserrecht
  • Nicht stationärer Witterungsschutz:

Auswirkungen auf die Grasnarbe/den Boden

  • bei abnehmender Sonneneinstrahlung, sinkender Wärme und zunehmender Bodenfeuchtigkeit kommt es zur Bodenverdichtung und zu Grasnarbenschäden (KTBL 481)
  • eine lange Verweildauer der Tiere in Schattenbereichen führt zur
    Schädigung der Grasnarbe und der Bodenstruktur
    punktuellen Nährstoffbelastung im Boden durch Harn und Kot → Veränderung im Pflanzenbewuchs
  • Belastung von viel besuchten Stellen durch Kot und Harn

Fazit

Gesetzliche Regelungen fordern einen ausreichenden Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen. Deshalb ist es erforderlich, wärmebelastende Situationen mittels THI einzuschätzen und mit Hilfe des Tierverhaltens (z. B. Schattensuche, Wärmehecheln - panting score) zu erkennen. Bei Bedarf sind die Anpassungsreaktionen der Tiere zu unterstützen, indem luftige Schattenbereiche für alle Tiere bereitgestellt werden. Als ausreichender Schutz ist zu bewerten, wenn kein ungeschützt stehendes Tier Anzeichen von starkem Hitzestress zeigt.