Zum Hauptinhalt springen

Entscheidung zum weiteren Vorgehen

Grundsätzlich ist bei jeder Krankheit bzw. bei jedem Unfall abzuwägen, ob ein Tierarzt hinzuzuziehen ist.

Bei geringgradigen Gesundheitsstörungen, vor allem solchen mit Aussicht auf Selbstheilung, können neben gründlicher Beobachtung eigene, einfache Behandlungsversuche (z. B. Anlegen eines Verbandes, Wunddesinfektion, physikalische Therapiemaßnahmen wie Wärme- oder Kälteapplikation etc.) durchgeführt werden. Wenn sich das Allgemeinbefinden jedoch nicht verbessert, ist das Tier einem Tierarzt vorzustellen.

Hochgradige Gesundheitsstörungen bedürfen immer, schon allein aus Gründen des Tierschutzes, einer tierärztlichen Beurteilung und gegebenenfalls Versorgung.

Wichtig ist die korrekte Erfassung der Gesamtsituation des Tieres (siehe Untersuchungsgang) und die Einhaltung der Prämisse, im Zweifelsfall immer die Hilfe des Tierarztes in Anspruch zu nehmen. Die nachfolgende Tabelle listet einige Beispiele zur Einstufung des Schweregrades einer Erkrankung auf.

Tab. 1: Beispiele für leichte bzw. deutliche Gesundheitsstörungen sind: (aus Laboratorium der Urkantone. Der Kantonstierarzt (2020): Umgang mit kranken und verletzten Nutztieren)

LeichtDeutlich
Leichte Lahmheit (Tier schont Gliedmaße leicht)Deutliche Lahmheit (Gliedmaße wird deutlich erkenntlich geschont)
Kleinflächige, oberflächige Wunden ohne FieberGroßflächige oder tiefe Wunden, Wunden mit Fieber, nicht heilende oder eiternde Wunden
Leichter Husten oder Durchfall ohne FieberStarker Husten oder Durchfall, Fieber
Leichter Nabelbruch mit normalem AllgemeinzustandLeichter Nabelbruch mit beeinträchtigten Allgemeinzustand
Leichte Umfangsvermehrungen ohne FieberDeutliche Umfangsvermehrungen mit oder ohne Fieber
Abgelöste Hornschale mit entsprechender Wundversorgung und ohne KomplikationHornabbruch und Hornverletzungen mit Komplikationen
Leichte Verhaltens- und HaltungsänderungenApathie oder deutlich unübliche Haltung
Leichter, zeitweiser Schleimhaut- oder Organvorfall (Scheidenvorfall, Nabelbruch) ohne Verletzungen/Entzündungen und ohne KomplikationenAndauernder oder akuter Organvorfall mit Komplikationen
 Knochenbruch
 Festliegen, Hinterhandlähmung
 Komplikationen bei leichten Störungen, ausbleibende Heilung

 

Wurde das kranke oder verletzte Tier im Bestand identifiziert, sein Zustand beurteilt und ein Tierarzt hinzugezogen, muss immer auch eine Prognose erstellt werden. Auf Basis dieser Prognose lässt sich nicht nur entscheiden, ob Behandlungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen, sondern auch, ob eine Behandlung sinnvoll ist, also eine valide Wahrscheinlichkeit zur Ausheilung besteht. Die Behandlung kann in der Herde, in einer Genesungsbucht oder in einer Tierklinik erfolgen. Es besteht die Möglichkeit kranke Tiere schonend in eine Klinik zu transportieren.

Ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass eine Behandlung zur schnellen Besserung und Ausheilung führt, muss entschieden werden, ob das Tier transportfähig und das Fleisch des Tieres genusstauglich ist. Danach ergeben sich wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt die Optionen Nottötung, Not-/Hausschlachtung oder Transport und Schlachtung am Schlachthof.