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Die Weidetiere gut im Blick behalten

Themen der Nutztierhaltung und Weidewirtschaft standen kürzlich im Fokus von Webseminaren der LWK Niedersachsen. Es ging um Parasiten, wirksamen Herdenschutz und das mobile Schlachten.

Parasitenbefall und -bekämpfung bei Weidetieren

Zum Thema Parasitenbefall und -bekämpfung bei Weidetieren referierte Prof. Dr. Georg von Samson-Himmelstjerna (Freie Universität Berlin). Primär ging es um das Vorkommen, die Bedeutung und die Kontrolle von ausgewählten Parasiten.

Im Hinblick auf die Behandlung parasitenbefallener Tiere riet der Referent von einem unkontrollierten und regelmäßigen Einsatz von Breitband-Antiparasitika ab, da diese Resistenzen bei vielen Parasiten fördern. Darüber hinaus können die ausgeschiedenen Wirkstoffreste nützlichen Bodenlebewesen oder Insekten schaden.

Die Empfehlung des Experten lautete, zunächst durch Parasitenmonitoring den Behandlungsbedarf zu erfassen. Kostengünstig und aussagekräftig lässt sich dies durch die Untersuchung von Sammelproben von bis zu zehn Tieren derselben Altersgruppe erreichen. Von dem Ergebnis der Untersuchung lässt sich dann eine Behandlungsempfehlung zusammen mit dem Hoftierarzt ableiten und so unnötige Behandlungen vermeiden.

Ein weiterer Ansatz, Resistenzen vorzubeugen, ist die gezielte, selektive Behandlung einzelner Tiere, die sich im Wachstum befinden, auf Grundlage ihrer Gewichtsentwicklung.

Stichwort Ektoparasiten: Sie können durch Hygiene und strategischen Insektizideinsatz bekämpft werden. Wie bei den Endoparasiten gilt: Eine häufige und ungezielte Verwendung von Insektiziden ist wenig hilfreich, fördert Resistenzen und schadet Nützlingen.

 

Die Weidetiere gegen den Wolf schützen

Ein besonders emotionales Thema für alle Weidetierhalter ist der Wolf. Elke Steinbach und Martin Holm referierten über Möglichkeiten des wolfsabweisenden Zaunbaus, Herdenschutz sowie Voraussetzungen für Entschädigungszahlungen.

Steinbach, die den Herdenschutz an der LWK Niedersachsen koordiniert, zeigte Möglichkeiten auf, die finanziell gefördert werden, wie z.B. die Anschaffung von Zaunmaterialien oder Herdenschutzhunde. Nicht gefördert werden hingegen die Arbeitszeit für den Aufbau des Zauns oder die Folgekosten für die Versorgung des Hundes.

Elektrisch wolfsabweisende Zäune müssen eine Mindesthöhe von 90 cm aufweisen, zudem sollte der Abstand zum Boden maximal 20 cm betragen, so die Herdenschutzexpertin. Für Rinder wird hier eine Mindesthöhe von 120 cm empfohlen, sie ist aber nicht verpflichtend.

Erfolgt der Schutz mechanisch (z.B. mit Knotengeflecht) muss eine Höhe von 120 cm eingehalten werden und ein Untergrabeschutz gewährleistet sein. Das Befestigen einer sogenannten Schürze (bodenverankerte Zaunmatte) ist eine von drei Möglichkeiten den Untergrabeschutz zu gewährleisten. Weiterhin müssen tierartspezifische Unterschiede berücksichtigt werden.

Bei Pferden müssen z.B. gut sichtbare Materialien verwendet werden, welche bei Panik durch die Fluchttiere wahrgenommen werden können. Gehegewild hingegen benötigt Zaunhöhen von mindestens 180cm.

Zum Ende ihres Vortrags ging Elke Steinbach noch auf die Voraussetzung zum Erhalt von Billigkeitsleistungen nach einem Wolfsübergriff ein. Der Riss muss beispielsweise durch einen amtlichen Wolfsberater protokolliert und über eine DNA Probe durch das Wolfsbüro (NLWKN) amtlich festgestellt werden.

Martin Holm ging auf technische Feinheiten beim Zaunbau ein. Ein professionell errichteter Weidezaun, z.B. mit den Maßen 100 x 100 m, kostet etwa 2.000 €, wobei die Investitionskosten pro ha bei größeren Flächen sinken. Der Zaun muss durch Freischneiden oder durch leistungsfähige Weidezaungeräte, die die Leitfähigkeit von umliegenden Gräsern zumindest teilweise reduzieren - von Bewuchs freigehalten werden. Gräser leiten die Elektrizität vom Zaun in den Boden, wodurch dieser an Stromstärke und damit Hütesicherheit verliert.

 

Stress bei der Weideschlachtung vermeiden

Zur Schlachtung von Rindern auf der Weide referierte Gerd Kämmer, Landwirt aus Schleswig-Holstein. Für Weiderinder, die ganzjährig im Freiland gehalten werden, stellen das Zusammentreiben in ungewohnter Umgebung oder auch das Verladen und Transportieren eine besonders hohe Belastung dar. Dadurch wird nicht nur deren Tierwohl gemindert, sondern möglicherweise auch die Fleischqualität.

Gerd Kämmer berichtete, dass die Durchführung des Kugelschusses auf der Weide auch für ihn ein Lernprozess dargestellt hat im Hinblick darauf, wie die Tiere möglichst sicher und stressarm betäubt werden können. So wurde zunächst damit begonnen, auf der Weide von einem Traktor aus zu schießen. Mittlerweile findet das Ganze in einer speziell konzipierten Schiessanlage mit klar definierten und kontrollierbaren Bedingungen statt.

Wichtig ist die Einhaltung vieler rechtlicher Vorgaben. Der Weideschuss ist nur zur Tötung von Rindern erlaubt, die ganzjährig im Freien gehalten werden. Vorher müssen ein Sachkundenachweis absolviert (ein Jagdschein reicht nicht aus) sowie eine Schießerlaubnis eingeholt werden. Vor jeder geplanten Tötung muss der Abschuss bei der zuständigen Veterinärbehörde angezeigt werden und der Amtstierarzt muss eine Lebendtierbeschau durchführen. Außerdem muss innerhalb von 60 Minuten nach der Entblutung ein zugelassener Schlachtbetrieb zu erreichen sein. Der Referent empfahl, dass sich Interessierte vorher mit dem Veterinäramt abstimmen sollten, bevor sie investieren.

Der Waffeneinsatz von Gerd Kämmer hat sich im Laufe der Jahre mit zunehmender Erfahrung auch geändert. So setzte er anfangs Jagdmunition ein. Mittlerweile verwendet er ein Kleinkalibergewehr mit Rotpunktvisier. Bei einem Schuss frontal auf den Kopf auf Höhe des Gehirns bietet diese Kombination den Vorteil, dass zum eine schwere und irreversible Schädigung des Gehirns stattfindet, und die Kugel in der Gehirnhöhle bleibt und so keine Entwertung des Nackenfleisches durch das Geschoss stattfindet.

Ist das Tier durch den Schuss betäubt, wird das Tier mit einem Frontlader an den Hinterbeinen hochgezogen und innerhalb von 60 Sekunden durch einen Schnitt entblutet. Abschließend wird das schonend getötete Tier in einem hygienischen Transportfahrzeug zum Schlachthof verbracht.

Zum Ende des Vortrages stellte der Referent vollmobile Schlachtanlagen vor, in denen die Tiere vor Ort zunächst fixiert und durch den Bolzenschuss getötet werden und daraufhin sofort in der Anlage geschlachtet, zerlegt und verarbeitet werden können.

Einen Teil der produzierten Lebensmittel vermarktet Gerd Kämmer schon seit 2003 in seinem gut laufenden Hofladen, welcher durch die Corona-Pandemie noch einmal profitiert hat. Seit Jahren verbucht der Landwirt ein steigendes Interesse an der Direktvermarktung durch die Verbraucher.

Autorin: Alexandra Koch, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

erschienen in Land & Forst (21.5.2021)