Zum Hauptinhalt springen

Haltungsanforderungen und Management

Die Haltung von Mastgänsen unterteilt sich in die Aufzucht und die anschließende Mastphase.

Die Aufzucht der Gössel umfasst die ersten vier Lebenswochen. Sie findet für gewöhnlich im Stall statt. Bei trockener und warmer Wetterlage können die wenige Tage alten Gössel aber bereits stundenweise ins Freiland.

Im Anschluss erfolgt die Mast der Gänse. Hier werden die Mastverfahren je nach Mastdauer unterschieden und in die Jungtier- (ca. bis zur 9. LW) bzw. Mittelmast (ca. bis zur 16. LW) und die Lang- bzw. Spätmast (bis zur 21.-32. LW) eingeteilt.

Stallvorbereitung

Der gereinigte und desinfizierte Aufzuchtstall wird vor dem Einstallen auf eine Temperatur von mind. 30 °C aufgeheizt. Hierfür sollten mind. zwei bis drei Tage eingeplant werden. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Bodenplatte und die Stallwände vorgewärmt sein müssen. Es befinden sich Heizstrahler im Stall, die die ausreichende Wärmeversorgung der Küken in den ersten Tagen gewährleisten sollen.

Die Funktionsfähigkeit von den Versorgungseinrichtungen wird überprüft. Die Tränke wird vorher gespült. In den ersten Tagen werden zusätzlich noch Stülptränken und Futterteller aufgestellt.

Als Einstreu dient Stroh, möglichst gehäckselt, von ca. 10 cm Höhe. Das entspricht in etwa 2,5-3,0 kg/m2. Das Stroh muss sauber und hygienisch einwandfrei sein. Auch Hobelspäne können zum Einsatz kommen.

Einstallen der Tiere

Die Tiere kommen als Eintagsküken von der Brüterei in speziellen Transportkisten am Betrieb an. Das anschließende Einstallen sollte zügig, jedoch in Ruhe, erfolgen.

Die Tiere werden in die Nähe von Futter und Wasser gesetzt. Aufgrund des hohen Wärmebedürfnisses werden die Gössel zunächst unter Wärmestrahlern oder kleineren aufgeheizten Abteilen oder Kükenringen eingestallt.

Das rasche Wachstum der Gössel erfordert eine schnelle Anpassung der den Tieren zur Verfügung stehenden Fläche (Gänsehaltungsvereinbarung, Stand 03/2020):

Alter der Tiere (Wochen)max. Tierzahl/m² nutzbare Stall- bzw. Unterstandsfläche
120
210
36
4 - 104,5
ab 112
Ausmast2,5

​​​​​​​Der Deutsche Tierschutzbund fordert ab der 4. Lebenswoche eine maximale Besatzdichte von 2 Tieren/m2.

Stalltemperatur

Die jungen Gössel sind in den ersten Tagen sehr temperaturempfindlich. Die Raumtemperatur sollte etwa 25 °C betragen, die Nesttemperatur (unter den Wärmestrahlern) muss jedoch bei ca. 35 °C liegen. Die Temperatur wird immer in Tierhöhe gemessen. Ab dem 5. Lebenstag wird die Temperatur schrittweise abgesenkt.

Bei der Temperatureinstellung sollte unbedingt auf das Tierverhalten und die Verteilung der Tiere geachtet werden und Anpassungen ggf. frühzeitig vorgenommen werden.

Mit ca. drei Wochen sind die Gänse gegenüber Hitze und Kälte weniger empfindlich.

Luftfeuchtigkeit

Die relative Luftfeuchte im Stall sollte zu keinem Zeitpunkt weniger als 55 % betragen. Werte über 70 % sollten vermieden werden.

Lüftung/Schadgase

Mastgänse werden üblicherweise in frei belüfteten Ställen gehalten. Sie sind gegenüber Zugluft relativ unempfindlich. Luftgeschwindigkeiten von über 0,3 m/s in Tierhöhe sollten jedoch nicht überschritten werden.

In zwangsbelüfteten Ställen sollte die Mindestluftrate 4,5 m3/kg Lebendmasse/Stunde betragen, um im Sommer eine ausreichende Lüftungsrate zu gewährleisten.

Die maximalen Schadgasgehalte sind in der folgenden Tabelle abzulesen und sollten nicht überschritten werden (Gänsehaltungsvereinbarung, Stand 03/2020):

Schadgasmax. Gehalt je m³ Luft
Ammoniak<10 ppm, dauerhaft nicht über 20 ppm
C02<3.000 ppm

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung des Stalles sollte im gesamten Stall gleichmäßig sein. Das Beleuchtungsprogramm kann während der Eingewöhnungszeit in den ersten drei Tagen abweichen. Es wird empfohlen, den Lichttag in den ersten Tagen auf 24 Stunden zur Gewöhnung an Futter- und Tränkeinrichtungen zu erhöhen. Danach sollte ein möglichst natürlicher Tag-/Nachtrhythmus eingehalten werden und es muss eine durchgehende Dunkelphase von mindestens 8 Stunden gewährleistet werden, sofern von den natürlichen, jahreszeitlich schwankenden Dunkelphasen abgewichen wird.

Eine Notbeleuchtung von max. 2 Lux kann nachts als Orientierungshilfe dienen.

Fütterungsmanagement und Wasserversorgung

Wasser

Es muss eine ständige Versorgung der Tiere mit frischem und hygienisch unbedenklichem Tränkwasser gewährleistet werden. Die Tränkeinrichtung sollte so ausgerichtet sein, dass die jungen Tiere nicht hineingehen oder -fallen können und die Gefahr der Unterkühlung besteht. Die Versorgung der Tiere findet in der Aufzucht i. d. R. über Rundtränken statt, aber auch Nippeltränken können bereits angeboten werden.

In den ersten Tagen sollten zusätzlich Schalen mit Wasser oder Stülptränken im Stall aufgestellt werden.

Die Anforderungen an die Tränkeinrichtungen während der Aufzucht sind in folgender Tabelle dargestellt (Daten aus der Praxis als Orientierungshilfe, Gänsehaltungsvereinbarung, Stand 03/2020):

Alter der Tiere (Wochen)Tränkerinne (cm) je Tier
1. - 4.0,5
5. - 9.0,5
10. - 28. 0,75

Die Höhe der Tränkeinrichtungen ist nach dem Alter und der Größe der Tiere auszurichten. Nippeltränken sollten von den Tieren mit gestrecktem Hals gut erreichbar sein. Bei Tränkerinnen oder Rundtränken sollte sich die Oberkante auf Rückenhöhe der Tiere befinden.

 

Zusätzliches Wasserangebot (Gänsehaltungsvereinbarung, Stand 03/2020)

Die Wasserversorgung ist für Gänse als Wasservögel sehr wichtig. Hierfür sind offene Tränkeinrichtungen auch im Freiland ständig vorzuhalten*. Der Zugang zu einem Auslauf und zu Badewasser ist notwendig, damit die Gänse als Wasservögel sich entsprechend ihrer biologischen Bedürfnisse verhalten können. Wo ein solcher Zugang nicht möglich ist, müssen die Gänse mit Wasservorrichtungen in ausreichender Zahl versorgt werden, die so ausgelegt sein müssen, dass das Wasser mindestens den Kopf bedecken und mit dem Schnabel aufgenommen werden kann, so dass sich die Gänse problemlos Wasser über den Körper schütten können. Jede Gans muss die Möglichkeit haben, mit ihrem Kopf unter Wasser zu tauchen (vgl. Art. 11 Nr. 2 der Europaratsempfehlungen). Ein der Entwicklung des Tieres angepasstes Wasserangebot muss spätestens mit Beginn der Mast angeboten werden.

  • Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbunds ist eine ständig zugängliche Badegelegenheit, in der die Gänse schwimmen oder aber mindestens bis zur Brust eintauchen können, vorzuhalten. Diese Badegelegenheit kann sich aber im Innenbereich befinden, wenn dies aus seuchenhygienischer Sicht notwendig ist (vgl. § 3 GeflPestSchV).

* Gem. § 3 Pkt. 2 Geflügelpest-Verordnung muss sichergestellt sein, dass die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.

Futter

Die empfohlene nutzbare Trogseitenlänge bzw. das empfohlene Tier-Fressplatzverhältnis bei Vorratsfütterung sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt (Gänsehaltungsvereinbarung, Stand 03/2020).

Alter (Lebenswoche)Nutzbare Troglänge (cm) je Fressplatz / Tier-Fressplatzverhältnis bei Vorrat
1. - 4.4 / max. 20 :1
5. - 9.8 / max. 15 : 1
10. - 28. 10 / max. 15 : 1

Es ist empfehlenswert, den Gösseln in den ersten Lebenstagen zusätzlich Futter über Futterschalen auf dem Boden anzubieten.

Da die Tiere in den ersten drei Wochen sehr schnell wachsen, ist eine intensive Fütterung notwendig. Der Energiegehalt im Starter-Futter beträgt etwa 11,5 MJ ME und der Rohproteingehalt liegt bei ca. 20 %. Ab der vierten bzw. fünften Lebenswoche wird der Rohproteingehalt auf ca. 16 % herabgesenkt.

Tägliche Routinearbeiten

Die Kontrolle der Tiere und der Haltungsbedingungen sollte mehrmals täglich erfolgen, mind. jedoch zweimal am Tag. Besonders in den ersten Tagen nach der Einstallung der Gössel ist eine intensive und aufmerksame Tierbetreuung mit häufigeren Kontrollen notwendig, für die entsprechend viel Zeit eingeplant werden sollte.

Wichtige Parameter sind u. a. (siehe auch Kapitel Tiergesundheitsparameter):

  • Verteilung der Tiere im Stall
  • Futteraufnahme- und Wasseraufnahmeverhalten
  • Fortbewegung
  • Gefiederzustand
  • Kotbeschaffenheit
  • Zustand der Augen und Nasenlöcher

Es muss täglich mit frischem Stroh nachgestreut werden. Dies geschieht in der Aufzucht i. d. R. per Hand.

Wasser- und Futtereinrichtungen müssen täglich auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden und die Tierverluste erfasst werden. Darüber hinaus wäre es hilfreich, die tägliche Futter- und Wasseraufnahme zu dokumentieren, um Unregelmäßigkeiten im Verbrauch frühzeitig zu erkennen. Diese können z. B. Hinweise auf Erkrankungen der Tiere geben. In der Praxis gestaltet sich die Erfassung des Futter- und Wasserverbrauchs, insbesondere bei kleineren Betrieben, jedoch häufig schwierig.

Die Tiere sollten frühzeitig an Betriebsgeräusche und -maschinen wie z. B. den Radlader gewöhnt werden. Dabei zeigen Eintagsküken weniger Angst als Tiere, die vorgezogen auf den Betrieb kommen.

Wenn im Betrieb mehrere Altersgruppen gehalten werden, sollten jüngere vor den älteren und gesunde vor auffälligen, möglicherweise kranken Herden versorgt werden, um das Risiko einer Verschleppung von Krankheitserregern zu minimieren.

Sonderarbeiten

Hierunter fallen nichttägliche Arbeiten, die aber eine gewisse Regelmäßigkeit während eines Mastdurchgangs oder im Anschluss daran aufweisen. Hierzu gehören z. B. die anfallenden Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten während der Serviceperiode (vgl. Kapitel 9), die Pflege des Auslaufs (vgl. Kapitel 7), die Betreuung durch den Tierarzt oder die Tierärztin sowie durchzuführende Untersuchungen wie beispielsweise Tränkwasseruntersuchungen bei Nutzung von eigenem Brunnenwasser.

Impfungen

Impfungen können zum Schutz vor verschiedenen Infektionskrankheiten eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Hühnern und Puten existiert derzeit keine Impfpflicht für Gänse. Praxisüblich ist die Impfung der Elterntiere vor Beginn der Legeperiode (z. B. gegen Parvovirose), um junge Gössel durch maternale Antikörper zu schützen. Je nach Infektionsdruck und individueller Betriebsstruktur (z. B. unterschiedliche Altersklassen, verschiedene Geflügelarten auf dem Betrieb) können jedoch ggf. auch bei Mastgänsen Impfungen sinnvoll sein. Impfprogramme sollten stets mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt gemeinsam entwickelt werden.