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Entscheidungswegweiser zum Umgang mit krankem und verletztem Geflügel

Stand: November 2025

  • Hannah Kanwischer, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Constanze Lüntzel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen

  • Inga Garrelfs, LLH Hessen
  • Dr. Jens Hübel, LAVG Brandenburg
  • Christiane Keppler, LLH Hessen
  • Dr. Birgit Spindler, Tierärztliche Hochschule Hannover

Ein gesunder, wenig krankheitsanfälliger, robuster Tierbestand ist das Ziel eines jeden Geflügelhaltenden. Prophylaktische Maßnahmen, wie betriebsindividuelle Impfprogramme und Fütterungskonzepte spielen neben der Einhaltung strikter Biosicherheitsmaßnahmen bei der Gesunderhaltung der Tierbestände eine herausragende Rolle. Dennoch lassen sich Erkrankungen von Einzeltieren oder der gesamten Herde nicht gänzlich vermeiden, die eine angemessene Versorgung und Einleitung fachgerechter Maßnahmen erfordern. Tierschutzrechtlich ist die angemessene Versorgung kranker oder verletzter Tiere im § 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) geregelt, nachdem niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutztV) konkretisiert diese Verpflichtung, indem gefordert wird, dass jeder, der Nutztiere hält, sicherstellen muss, dass – soweit erforderlich – unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden müssen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 TierSchNutztV).

Die Erkennung kranker und verletzter Tiere, ebenso wie die Entscheidung, welche Maßnahmen für jedes Tier im Einzelfall erforderlich sind, erfordert ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz. Hierfür muss der Tierhaltende bzw. der Tierbetreuende über ausreichende Fachkenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Das vorliegende Poster soll eine kompakte Entscheidungshilfe zum Thema Umgang mit krankem und verletztem Geflügel geben. Für die Haltung, sowie für die Durchführung des tierschutzgerechten Nottötens von Masthühnern ist in Deutschland ein Sachkundenachweis erforderlich.

zum Poster "Entscheidungswegweiser zum tierschutzgerechten Umgang mit krankem & verletztem Geflügel"